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BKA: Keine erhöhte islamistische Terrorgefahr im Karneval

Polizist, über dts NachrichtenagenturDas Bundeskriminalamt (BKA) geht für die Karnevalszeit nicht von einer erhöhten Gefahr durch islamistische Terroristen aus. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf eine vertrauliche Gefährdungsbewertung („VS-Nur für den Dienstgebrauch“) der Behörde vom 29. Januar 2016. Demnach liegen „derzeit weder Erkenntnisse noch Hinweise vor, die auf eine konkrete Gefährdung der diesjährigen Karnevalsveranstaltungen hindeuten“. Islamistische Terrorgruppen rufen ihre Anhänger laut BKA zwar zu Gewalttaten auf.

Dies gelte aber für Staatsbürger bestimmter Nationen generell, so die Einschätzung der Ermittler, „ein spezifischer Anlass wie eine Karnevalsfeier ist hierfür nicht notwendig“. In dschihadistischer Propaganda tauche bislang der Karneval nicht als Thematik auf. Das BKA kommt in dem sechsseitigen Papier zu dem Fazit, „dass sich für die diesjährigen Karnevalsveranstaltungen keine Änderung der Gefährdungsbewertung gegenüber anderen öffentlichen Veranstaltungen im Bundesgebiet ergibt“. Weiterhin gebe es jedoch eine „hohe abstrakte Gefahr für deutsche Einrichtungen und Interessen durch den islamistischen Terrorismus“. Dem BKA zufolge ist damit zu rechnen, dass es während der Karnevalsveranstaltungen vermehrt zu Hinweisen auf mögliche Terroranschläge oder sogar konkrete Drohungen kommen könnte. Der Mehrheit der Sachverhalte „dürfte allerdings kein realer Hintergrund beizumessen sein“, heißt es in der Gefährdungseinschätzung. Derartige Hinweise dienten vermutlich eher dem „Aufbau einer Drohkulisse“ oder seien schlichtweg „in den Bereich (Karnevals-)Scherze einzuordnen“. Sorge bereiten dem BKA jedoch mögliche sexuelle Übergriffe auf Frauen und Mädchen wie in der Silvesternacht in Köln. Derzeit könne nicht verlässlich bewertet werden, „ob die erhöhte Sensibilität und folglich die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen (z. B. quantitative Steigerung von Polizeikräften und privatem Security-Personal bis hin zur Gründung von Bürgerwehren) eine wiederholte Tatausführung nach dem bekannten Muster verhindern werden“, heißt es laut „Welt“ in der BKA-Analyse. Es sei aber davon auszugehen, dass die Maßnahmen „einen erheblichen Teil potenzieller Täter von einem vergleichbaren Agieren abhalten“.

Foto: Polizist, über dts Nachrichtenagentur

 

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