Bundesjustizminister macht Autofahrern nach Diesel-Urteil Mut

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) macht nach dem Diesel-Urteil zu möglichen Fahrverboten den verunsicherten Autobesitzern Mut. Mit der im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten neuen Musterfeststellungsklage – einer Art Sammelklage – werde die Position betroffener Verbraucher gegenüber Konzernen gestärkt, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). „Damit bekommen auch viele Besitzer von Diesel-Pkw grundsätzlich die Möglichkeit, gemeinsam mit Verbraucherschützern ihre Interessen künftig besser durchsetzen zu können.“

In der Praxis erspare die Musterklage viele umfangreiche Prozesse und schaffe mehr Augenhöhe zwischen Kunden und großen Konzernen. Mit der neuen Klagemöglichkeit könnten zentrale Streitfragen zügig und einheitlich entschieden werden. Das sei auch im Interesse der Industrie: „Zahlreiche Parallelprozesse werden vermieden. Das hat am Ende nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch für Unternehmen große Vorteile“, sagte Maas. Die SPD wollte die Musterklagen, mit der sich Verbraucher kollektiv und kostengünstig vor Gericht gegen Unternehmen wehren können, vor dem Hintergrund des Abgasskandals bei Volkswagen bereits in der abgelaufenen großen Koalition per Gesetz ermöglichen – die Union sperrte sich dagegen. Im Wahlkampf schwenkte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dann auf die Linie von Maas ein. „Nicht erst seit der Diesel-Debatte ist klar, wie wichtig es ist, dass wir für glasklare und sehr präzise Vereinbarungen zur Musterfeststellungsklage im Koalitionsvertrag gekämpft haben. Wir haben durchgesetzt, dass die neue Klage noch in diesem Jahr eingeführt werden soll“, sagte Maas. „So stellen wir sicher, dass wer Recht hat, auch Recht bekommt.“ In ihrem Koalitionsvertrag für die angestrebte neue Große Koalition haben Union und SPD festgelegt, dass das Gesetz zur Musterfeststellungsklage spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten soll. Ein Musterverfahren soll künftig auf den Weg gebracht werden können, wenn mindestens zehn Personen einen gleichgelagerten Schaden schlüssig und glaubhaft geltend machen. Wenn sich in einem zweiten Schritt innerhalb von einer Frist von zwei Monaten 50 Personen in ein entsprechendes Klageregister eintragen, beginnt das Verfahren. „Die Feststellungen des Urteils sind für die Beklagte oder den Beklagten und die im Klageregister angemeldeten Betroffenen bindend“, heißt es im Koalitionsvertrag. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag den Weg für Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten freigemacht. Wenn die Luft nicht anders sauberer werde, seien Fahrverbote als letztes Mittel zulässig, entschieden die Leipziger Richter. Fahrverbote müssen aber verhältnismäßig sein und dürfen nicht über Nacht eingeführt werden. Außerdem muss es Ausnahmen etwa für Handwerker und Anwohner geben.

Foto: Heiko Maas, über dts Nachrichtenagentur

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