Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn

Der Bundestag hat einen neuen Mindestlohn für Auszubildende auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des Berufsbildungsgesetzes wurde am Donnerstagmittag mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Die Abgeordneten der AfD und der FDP stimmten dagegen, Linke und Grüne enthielten sich.

Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes soll die duale berufliche Bildung in Deutschland attraktiver gemacht werden. Eine Kernmaßnahme ist die Einführung einer „ausbalancierten und unbürokratischen Mindestvergütung für Auszubildende“. Ab 2020 sollen Azubis bei Ausbildungsbeginn mindestens 515 Euro im Monat bekommen. Ab dem zweiten Lehrjahr soll es einen Aufschlag geben. Die Höhe des Mindestlohns im ersten Ausbildungsjahr soll von 2020 bis 2023 schrittweise auf 620 Euro ansteigen. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Mindestvergütung auf der Grundlage der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen angepasst werden. Tarifvertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen sollen laut Gesetzentwurf Vorrang vor der Mindestvergütung haben.

Foto: Graffiti-Entfernung, über dts Nachrichtenagentur

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert