Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2024 ein umfangreiches Steuerentlastungspaket verabschiedet. Während die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung leicht ansteigen, profitieren Bürgerinnen und Bürger von Steuersenkungen in verschiedenen Bereichen. Insgesamt bleibt den Steuerzahlenden am Ende mehr Netto vom Brutto.
Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 15,8 Prozent angehoben. Auch der Pflegeversicherungsbeitrag steigt leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent an. Diese Erhöhungen sind notwendig, um die steigenden Kosten im Gesundheits- und Pflegebereich zu finanzieren und die Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme zu erhalten.
Entlastungen bei der Einkommensteuer
Als Ausgleich für die höheren Sozialbeiträge sieht das Steuerentlastungspaket Senkungen bei der Einkommensteuer vor. Der Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, wird von 10.347 Euro auf 11.000 Euro angehoben. Zudem werden die Steuertarife in den unteren und mittleren Einkommensgruppen abgesenkt. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 265.327 Euro, bislang lag diese Grenze bei 265.327 Euro.
Weitere Steuervergünstigungen
Neben den Entlastungen bei der Einkommensteuer sieht das Paket auch Vergünstigungen in anderen Bereichen vor. So wird der Grundfreibetrag bei der Erbschaftsteuer von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben. Damit soll insbesondere der Übergang von Familienbetrieben und Immobilien in die nächste Generation erleichtert werden.
Auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung gibt es Entlastungen. Der Körperschaftsteuersatz wird von 15 Prozent auf 12,5 Prozent gesenkt. Zusätzlich werden die Möglichkeiten für steuerliche Abschreibungen erweitert, um Investitionen in neue Technologien und Innovationen zu fördern.
Entlastung für Familien
Familien profitieren ebenfalls von den Steuersenkungen. Der Kinderfreibetrag wird von derzeit 8.388 Euro pro Kind auf 9.000 Euro angehoben. Auch der Kindergeldsatz steigt um 15 Euro pro Kind und Monat. Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Situation von Familien mit Kindern verbessern.
Darüber hinaus führt die Bundesregierung einen Pflege-Entlastungsbonus ein. Pflegende Angehörige, die eine Person in häuslicher Umgebung versorgen, erhalten einen jährlichen Steuerfreibetrag von bis zu 3.000 Euro. Damit soll die oft hohe Belastung von Familien, die Angehörige pflegen, zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Ziele des Steuerentlastungspakets
Mit dem umfangreichen Steuerentlastungspaket verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele. Zum einen soll die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Haushalte erhöht werden. Dies soll den Konsum ankurbeln und die Konjunktur insgesamt stützen.
Zum anderen sollen die Entlastungen gerade Familien, Unternehmen und Erben zugutekommen. Damit will die Regierung die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Insbesondere der Mittelstand und der Erhalt von Familienunternehmen stehen dabei im Fokus.
Kritische Stimmen und Gegenfinanzierung
Das Steuerentlastungspaket wurde nicht von allen Seiten uneingeschränkt begrüßt. Einige Ökonomen und Vertreter der Opposition sehen die Gefahr, dass die Steuersenkungen das Staatsdefizit erhöhen könnten. Sie fordern, dass die Entlastungen durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert werden müssen.
Die Bundesregierung betont jedoch, dass die Gegenfinanzierung bereits im Haushalt eingeplant ist. Geplant sind unter anderem Einsparungen im Verteidigungsbereich sowie eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf Flugtickets und umweltschädliche Produkte. Zudem soll die Digitalisierung der Verwaltung weitere Effizienzpotenziale erschließen.
Insgesamt zeigt sich, dass das Steuerentlastungspaket ein zentrales innenpolitisches Thema ist, bei dem die verschiedenen Interessengruppen kontrovers diskutieren. Die Bundesregierung hofft, mit den Entlastungen einen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft, der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts in Deutschland leisten zu können.
