Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des neuen Bundestagswahlrechts für verfassungswidrig erklärt – zur Freude der CSU. Die Verkleinerung des Bundestags wurde aber genehmigt. Das neue Wahlrecht erlaubt nun maximal 630 Abgeordnete.
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des neuen Bundestagswahlrechts für verfassungswidrig erklärt – zur Freude der CSU. Die Verkleinerung des Bundestags wurde aber genehmigt. Das neue Wahlrecht erlaubt nun maximal 630 Abgeordnete.