Bundesverwaltungsgericht bestätigt zwei Abschiebungsanordnungen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen von zwei salafistischen Gefährdern gegen Abschiebungsanordnungen des Niedersächsischen Innenministeriums abgewiesen. Das Ministerium hatte im Februar 2017 die Abschiebung eines Algeriers und eines Nigerianers angeordnet. Nachdem deren Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt worden waren, wurden sie abgeschoben.

Die Anordnungen seien rechtmäßig gewesen, urteilte das Gericht am Dienstag. Nach der im Jahr 2005 eingeführten Regelung des Aufenthaltgesetzes könne ein Ausländer „zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“ auch ohne vorhergehende Ausweisung abgeschoben werden. Dies greife im Fall der beiden salafistischen Gefährder. Sie seien seit Längerem in der radikal-islamistischen Szene in Deutschland verankert, sympathisierten mit der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) und hatten mehrfach Gewalttaten unter Einsatz von Waffen angekündigt. In beiden Fällen sah das Gericht auch keine Abschiebungsverbote wegen der Gefahr der Folter oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung in den Zielländern ihrer Abschiebung.

Foto: Bundesverwaltungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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