CSU erwägt „Konsequenzen“ für Beamte in der AfD

Der innenpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, schließt Konsequenzen für Beamte in der AfD unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus. „Eine disziplinarrechtliche Maßnahme muss stets am Einzelfall orientiert sein“, sagte Ullrich dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Gleichwohl könne ein Engagement in einer Partei, die in Teilen als Verdachtsfall eingestuft werde, „ein Anknüpfungspunkt für eine disziplinarrechtliche Maßnahme sein“.

Es sei also richtig, das zumindest zu prüfen. Hintergrund ist, dass die Sammlungsbewegung der AfD „Der Flügel“ um den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke sowie die Jugendorganisation der Partei Junge Alternative vom Bundesverfassungsschutz (BfV) als sogenannte Verdachtsfälle eingestuft wurden. Dies bedeutet, dass die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder unter Federführung des BfV die beiden Teilorganisationen systematisch beobachten. Dies ermöglicht eine personenbezogene Auswertung und eine Speicherung von personenbezogenen Daten in Dateien und Akten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.

Foto: Gründungsparteitag der „Alternative für Deutschland“, über dts Nachrichtenagentur

 

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