DAK-Chef kritisiert Mondpreise bei patentgeschützten Medikamenten

DAK, über dts NachrichtenagenturDer neue DAK-Vorstandschef Andreas Storm hält die Preise für patentgeschützte Medikamente für teilweise völlig überhöht: „Wir zahlen leider manchmal Mondpreise, und das nicht nur bei Krebsmitteln, bei denen sich die Preise nicht immer am Nutzen und Innovationsgrad der Medikamente orientieren“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochsausgabe). Das geplante Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung ändere daran „leider so gut wie nichts“. Nach den Worten des früheren CDU-Politikers können bestimmte Produkte „mehrere 10.000 Euro für die Behandlung eines Patienten kosten“.

Nur aber wenn eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro überschritten wird, solle künftig der viel niedrigere sogenannte Erstattungsbetrag, der zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und den pharmazeutischen Unternehmen vereinbart wird, rückwirkend gelten. Diese geplante Umsatzschwelle bezeichnete der DAK-Chef, der Anfang des Jahres den Vorstandsvorsitz bei der drittgrößten deutschen Krankenkasse übernahm, als „viel zu hoch“. 2015 wären nur drei Medikamente davon überhaupt betroffen gewesen. Storm sprach sich außerdem für einen Masterplan bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens aus. Diesen müsse die Bundesregierung nach der Bundestagswahl vorlegen. „Wir müssen bei der Digitalisierung viel schneller werden, zum Beispiel wären jährliche Fortschrittsberichte wichtig“, sagte der DAK-Chef. Als Beispiel nannte er die elektronische Gesundheitskarte. Deren Geschichte sei ein Drama. „Sie sollte schon vor zehn Jahren viel mehr können. Sinnvoll wäre zum Beispiel eine Übersicht über die Einnahme von Medikamenten. Doch es geht nur in winzigen Schritten voran.“ Storm forderte für die Kassen bei der Digitalisierung aber klare Grenzen. „Es darf nicht dazu kommen, dass Gesundheitsrisiken individualisiert werden und zum Beispiel derjenige mehr zahlt, der stark übergewichtig ist. Das wäre das Ende des Solidarprinzips. Der Beitrag darf nicht vom Bauchumfang abhängen.“

Foto: DAK, über dts Nachrichtenagentur

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