Im Februar ändert sich einiges: Neben der anstehenden Bundestagswahl tritt eine Wahlrechtsreform, Änderungen für die Vergütung von Solarenergie und eine Einschränkung von KI in Kraft.
Bundestagswahl – Neuerungen im Wahlrecht
Am 26. September 2021 finden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag statt. Vor diesem Hintergrund wird das Wahlrecht reformiert, um den Bundestag in Zukunft nicht weiter wachsen zu lassen. Zu den Änderungen gehören eine Reduzierung der Überhangmandate und eine Deckelung der Gesamtsitzzahl. Zudem soll das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden, um junge Menschen stärker in den politischen Prozess einzubinden.
Vergütung von Solarenergie
Auch im Bereich der erneuerbaren Energien gibt es im Februar Neuerungen. So wird die Vergütung für Solarstrom-Einspeisungen ins Netz angepasst. Ziel ist es, den weiteren Ausbau der Photovoltaik zu fördern und attraktiver für private Haushalte und Unternehmen zu gestalten. Die Vergütungssätze werden leicht erhöht, um Investitionen in Solaranlagen weiter anzukurbeln.
Regulierung von Künstlicher Intelligenz
Schließlich tritt im Februar auch eine Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Kraft. Hierbei geht es darum, den Einsatz von KI-Systemen stärker zu kontrollieren und mögliche Risiken für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Gesellschaft insgesamt zu minimieren. Bestimmte Anwendungen von KI werden fortan genehmigungspflichtig sein, um Missbrauch vorzubeugen.
