Datenschützer knüpfen Digitalisierung der Verwaltung an Bedingungen

Datenschützer knüpfen den von der Bundesregierung angestrebten Ausbau digitaler Bürgerdienste an Bedingungen. Vor allem die Datensouveränität der Bürger müsse gewährleistet sein: „Das setzt voraus, dass das Prinzip der Einwilligung das tragende Fundament des Once-Only-Prinzips wird“, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar dem „Handelsblatt“. Am Mittwoch soll das Kabinett konkrete Vorhaben in der digitalen Verwaltung verabschieden.

Ziel des Once-Only-Grundsatzes ist, dass man bestimmte Standardinformationen wie die Geburtsurkunde nur noch einmal der Verwaltung mitteilt, da diese die Informationen untereinander austauscht. Dadurch sollen zusätzliche Belastungen der Bürger bei der Kommunikation mit Behörden verringert werden. „Gegen den Willen Betroffener dürfen deren in der Verwaltung vorliegende Daten nicht für andere Verwaltungsvorgänge – auch nicht aus pragmatischen Erwägungen heraus – genutzt werden“, so Caspar. Die Nutzer müssten „frei entscheiden können“, ob sie die von der Regierung geplante Dienstleistung lediglich temporär oder permanent nutzen wollten. Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen warnte in diesem Zusammenhang vor der Einführung einheitlicher und verwaltungsübergreifender Identifikationsnummern. Dahinter steht die Sorge, dass personenbezogene Daten in großem Maße leicht zusammengetragen, verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden könnten. Hansen plädierte für einen Verzicht auf solche Personenkennzeichen. Dies „reduziert das Risiko, wenn mal doch etwas passiert“, sagte sie dem „Handelsblatt“. Die Datenschützerin befürchtet etwa unbeabsichtigte Datenlecks. Solche Datenpannen würden ein hohes Schadenspotenzial in sich bergen, warnte sie.

Foto: Tastatur, über dts Nachrichtenagentur

 

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