Betrieblicher Datenschutz: Datenschutzbeauftragter warnt vor Aufweichung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die Bundesländer davor gewarnt, den betrieblichen Datenschutz aufzuweichen. „Wer den Datenschutz als Wirtschaftshemmnis darstellt, ist nicht auf der Höhe der Zeit“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). „Statt den Datenschutz zu schleifen, sollten die Länder lieber ihre Aufsichtsbehörden personell weiter aufstocken, damit diese auch die Wirtschaft entsprechend beraten können.“

Hintergrund für Kelbers Warnung ist eine Bundesratsinitiative aus Niedersachsen. Das Land will die Bedingungen, unter denen Betriebe einen Datenschutzbeauftragten stellen müssen, lockern. Derzeit müssen nicht-öffentliche Stellen wie Firmen oder Vereine einen Beauftragten für Datenschutz stellen, sobald mindestens zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Niedersachsen fordert, diese Zahl „deutlich anzuheben“. Der Bundesbeauftragte kritisierte den niedersächsischen Vorschlag als „zu kurz gedacht“. „Man will die Wirtschaft stärken, läuft aber Gefahr, das genaue Gegenteil zu erreichen“, so Kelber in den Funke-Zeitungen. Denn Unternehmen, die auf einen eigenen Datenschutzbeauftragten verzichten, könnten sich wegen vermeidbarer Verstöße gegen den Datenschutz mit hohen Geldbußen konfrontiert sehen. Die vermeintliche Ersparnis könnte so schnell zu einer „Milchmädchenrechnung“ werden, warnte der Beauftragte.

Foto: Computer-Nutzerin, über dts Nachrichtenagentur

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