Der „Uhudler“ wird gerettet

Uhudler

Der „Uhudler“ soll dauerhaft abgesichert werden. Eine vom Landwirtschaftsausschuss beschlossene Novelle zum Weingesetz transferiert Weine aus Direktträgerrebsorten, aus denen die beliebte regionale Spezialität hergestellt wird, vom Weinbereich in den Obstweinbereich und eröffnet damit für die Uhudlerregion im Südburgenland die Möglichkeit, eine geschützte Ursprungsbezeichnung zu beantragen. Die Vorlage wurde mit breiter Mehrheit verabschiedet. Lediglich die Grünen sahen noch offene Fragen und behielten sich ihr endgültiges Abstimmungsverhalten bis zum Plenum vor.

Auf der Tagesordnung standen weiters eine Reihe von Anträgen, mit denen die Oppositionsparteien Themen wie Milchmarkt, Produktkennzeichnung, TTIP, Russland-Sanktionen, Glyphosat oder etwa Bienenschutz zur Sprache brachten. Diese Initiativen wurden durchwegs vertagt bzw. abgelehnt. Zu den Themen Milch und Agrarmärkte einigte sich der Ausschuss auf zwei Entschließungen.

Der „Uhudler“ wird zum Obstwein

Nach den entsprechenden EU-Bestimmungen war der „Uhudler“ nur befristet zugelassen. Trotz der Übertragung in den Obstweinbereich bleiben nun die Vorschriften für Wein – önologisches Verfahren, Kellerbuch, Kataster – aber aufrecht. Weitere Änderungen des Weingesetzes (1061 d.B.) betreffen die Erhöhung des Hektarertrags von 9.000 kg auf 10.000 kg nach der Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf die Anforderungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Zudem enthält die Novelle auch einen Vorbehalt der Bezeichnung „Ausbruch“ für Prädikatsweine aus Rust.

Stärkung der Qualität österreichischer Weine

Sowohl Johannes Schmuckenschlager (V) als auch Erwin Preiner (S) sahen in der Novelle eine konsequente Weiterentwicklung des österreichischen Bekenntnisses zum Qualitätswein, wobei der niederösterreichische ÖVP-Mandatar vor allem auch die exakte Riedenkennzeichnung begrüßte. Die Grünen orteten allerdings noch einige offene Fragen beim „Uhudler“. Christiane Brunner wollte vor allem Klarheit über die Obstweinlösung und erinnerte daran, dass zahlreiche Rebsorten ohnehin bereits von der burgenländischen Weinverordnung erfasst sind. Die Obstweinlösung sei eine doppelte Absicherung für den „Uhudler“, sollte die Weinverordnung des Landes nicht halten, erklärten hingegen Nikolaus Berlakovich und Bundesminister Andrä Rupprechter.

Im Zusammenhang mit dem Weingesetz stand auch ein Antrag der FPÖ (429/A(E)), in dem sich Josef Riemer für die Beibehaltung des sogenannten Gleichenberger Abkommens einsetzt. 50 steirische Winzer, die Weingärten in Slowenien besitzen, konnten auf Grundlage dieser Vereinbarung den dort gekelterten Wein als steirischen Qualitätswein vermarkten. Der steirische FPÖ-Mandatar sieht diese Möglichkeit nun durch die Regelungen der EU in Gefahr. Das letzte Wort ist in dieser Frage noch nicht gesprochen, zumal die Ausschussmehrheit noch die juristischen Aspekte abklären wollen und den Antrag vertagten.

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