Deutlich mehr BKA-Abfragen zu Internetnutzern

Die Zahl der Abfragen zur Identifizierung von Internetnutzern durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist massiv gestiegen. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner akturellen Ausgabe. Allein die Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ (SO) hat 2017 neunmal so viele Anfragen gestellt wie 2013. Das ergibt sich aus einer Stellungnahme der Bundesregierung in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

In Karlsruhe geht es darum, dass Behörden bei den Telekommunikationsbetreibern Bestandsdaten von deren Kunden abfragen. Damit sollen vorrangig mittels sogenannter IP-Adressen, die beim Besuch einer Internetseite meist erfasst werden, Inhaber eines Internetanschlusses gefunden werden; es können aber auch Passwörter oder Personalien früherer Inhaber von Anschlüssen angefordert werden. Diese Abfragen würden zwar nicht statistisch erfasst, so die Bundesregierung. Aus den Rechnungen, die die Betreiber für die Abfragen stellen, ließen sich aber Rückschlüsse ziehen. Demnach gab es im Jahr 2013 gut 2.000 Anfragen durch die Abteilung SO, 2017 mehr als 17.000, und 2018 allein bis Ende Juli 9.365. Die tatsächlichen Zahlen sind höher, da Kosten auch über die Staatsanwaltschaften abgerechnet werden. Dabei würden, wie die Regierung darlegt, oft Anfragen ausländischer Dienststellen bearbeitet und die Daten an diese weitergeleitet, selbst wenn kein „Anfangsverdacht im Rahmen der Geltung deutschen Strafrechts vorliegt“. Als Grund für den Anstieg gab die Bundesregierung die steigende Nutzung des Internets und von Smartphones an. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl und einer der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, widerspricht: Diese Abfragen seien vielmehr „zu einem Standardverfahren“ geworden: „Wegen dieses politischen Überwachungswahns ist die Gefahr, zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch gestiegen.“

Foto: Computer-Nutzerin, über dts Nachrichtenagentur

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