Deutsche Telekom verklagt Netzagentur wegen 5G-Versteigerung

Die Versteigerung der Frequenzen für die nächste und damit fünfte Mobilfunkgeneration 5G steht endgültig auf rechtlich unsicheren Füßen. Die Deutsche Telekom habe nun auch Klage gegen die Regeln für die Vergabe der Frequenzen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, berichtet die „Welt“ (Mittwochsausgabe). Damit lägen nun Klagen von allen drei Netzbetreibern in Deutschland gegen die Bundesnetzagentur vor.

Schon vor Weihnachten hatten Telefónica und Vodafone gegen die Auktionsbedingungen geklagt. Die Mobilfunkauktion ist für das Frühjahr geplant. Die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Allerdings drängen die Netzbetreiber nun auf eine juristische Klärung. Pikant ist die Klage der Telekom vor dem Hintergrund, dass sie noch zu etwa einem Drittel in Staatsbesitz ist. Die Bundesnetzagentur ist dem Wirtschaftsministerium nachgeordnet. Die Telekom habe die Klage bestätigt, berichtet die Zeitung. „Wir haben von Beginn an gesagt, dass die für die Auktion vorgesehenen Auflagen aus unserer Sicht unrealistisch sind und Rechtsunsicherheit schaffen“, sagte ein Konzernsprecher. Nach einem ersten Entwurf hatte die Bundesnetzagentur auf Druck der Politik die Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen noch einmal verschärft. Vor allem wurden den Netzbetreibern weitergehende Auflagen für den Ausbau der Funknetze gemacht. Darüber hinaus sind die Netzbetreiber gegen Vorgaben beim Roaming. Damit wird die Nutzung von Netzen durch Konkurrenten bezeichnet. „Die verschärften Ausbauauflagen gehen deutlich über das hinaus, was die Bundesnetzagentur zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig beschrieben hat“, heißt es nun bei der Telekom. Die Umsetzung dieser Auflagen sei schon aus heutiger Sicht unrealistisch. „Deutschland hat die längsten Genehmigungsverfahren für Antennenstandorte in Europa, daneben gibt es zahlreiche gesetzliche, bürokratische Hindernisse sowie tatsächliche Hürden wie begrenzte Baukapazitäten und Bürgerinitiativen“, sagte der Telekom-Sprecher der „Welt“. Darüber hinaus wehrt sich die Telekom gegen Vorgaben, wie sie ihr Netz ihren Konkurrenten gegenüber öffnen soll. „Die völlig unklaren Regelungen zum nationalen Roaming gefährden Investitionen, insbesondere im ländlichen Raum“, so der Sprecher weiter. Dabei gehe es vor allem um das sogenannte „Verhandlungsgebot“. Die Netzbetreiber müssen demnach mit Konkurrenten verhandeln, um ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihr Netz mitzunutzen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, schaltet sich den Vergabebedingungen zufolge die Netzagentur als Schiedsrichter ein. „Diese Auflagen sind kontraproduktiv für das Ziel einer größeren Abdeckung und verhindern Investitionen, weil sie Unternehmen begünstigen, die gerade nicht investieren wollen“, heißt es bei der Telekom.

Foto: Telekom-Logo, über dts Nachrichtenagentur

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert