DGB beklagt Stillstand beim Thema Arbeitszeiterfassung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, dass es ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung immer noch keine nationale Regelung gibt. „Ohne eine zuverlässige Zeiterfassung ist es Arbeitnehmern unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen, damit Ruhe- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). Nicht erfasste Arbeitszeiten blieben nicht nur unsichtbar, sondern viel zu oft auch unbezahlt.

„Das ist eine Zumutung und birgt auch zusätzliche Risiken gerade für diejenigen, die jetzt unter erschwerten Bedingungen und oft von Zuhause aus die Arbeit in den Betrieben am Laufen halten“, so Piel. Der EuGH hatte am 14. Mai 2019 in einem spanischen Fall entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Seither gibt es aber Streit über die Umsetzung in nationales Recht. „Politische Entscheidungen zum weiteren Vorgehen sind noch nicht getroffen“, teilte das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage der Zeitung mit. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hob hervor, dass gerade die aktuelle Coronakrise doch zeige, wie wichtig die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsbeziehungen sei. „Was am allerwenigsten in diese Lage passt, sind neue Bürokratie- und Überwachungsvorschriften“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem „Handelsblatt“.

Foto: Schreibtisch, über dts Nachrichtenagentur

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