In Deutschland zählt die Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen. Bundesbürger sind somit verpflichtet sich entweder bei der gesetzlichen (GKV) und der privaten (PKV) Krankenkasse, gegen das Risiko von Krankenkassen und deren Folgen versichern.
Das System der deutschen Krankenversicherung – GKV oder PKV?
Es existiert in keinem Land ein derartiges Versicherungssystem wie in Deutschland, wo zwei Systeme zur gesundheitlichen Absicherung bestehen. Es ist nicht so einfach, die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu vergleichen. Der größte Teil der Leistungen ist bei den gesetzlichen Kassen identisch, während die privaten Versicherer zahlreiche Optionen anbieten: vom Einsteiger- bis zum Premiumtarif.
In Deutschland bieten aktuell 113 gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit an sich zu versichern. Auf diese verteilten sich rund 72.8 Millionen Versicherte und Familienangehörige in 2018. Im Vergleich dazu waren zur selben Zeit „nur“ 8.75 Millionen Bundesbürger in der PKV versichert.
Grafik (Statista): Anzahl der Mitglieder und Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in den Jahren 2012 bis 2018 (in Millionen)
Der Unterschied zwischen GKV und PKV
Die privaten Krankenversicherer locken mit vielen Versprechen: kürzere Wartezeiten für Termine bei Fachärzten sowie Behandlungen durch hochbezahlte Spezialisten, mit den neuesten medizinischen Techniken. Abgedeckt werden diese Leistungen durch die teuren Tarife. Letztendlich wird von ihnen bei manchen Behandlungen mitunter weniger übernommen, als von den gesetzlichen Krankenkassen.
Diejenigen die beim PKV Beitrag sparen, schränken in dem Fall die Leistungen ein und versichern weniger. Bei der GKV handelt es sich um ein Solidarsystem. In diesem werden alle Versicherten identisch behandelt und genießen den gleichen Basisschutz.
Für wen lohnt sich die Private Krankenversicherung
Wer sich privat versichern möchte, der muss sich die PKV langfristig leisten können. Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, so bedeutet das nicht, dass es sinnvoll ist, einen Wechsel vorzunehmen. Makler die von den Versicherungen hohe Provisionen erhalten, verkaufen gern Verträge an Versicherte, die aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände besser in der GKV aufgehoben sind. Zu diesem Kreis gehören junge Angestellte, die ihre Familienplanung derzeit nicht abgeschlossen haben oder Existenzgründer, die bisher auf wackeligen Beinen stehen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt sich nur für wenige Versicherte auf die Dauer.
Die Statistik zeigt den Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung in Deutschland im Zeitraum von 2000 bis 2017 anhand der Anzahl der gewechselten Personen auf. Gemäß des Verbandes der PKV versicherten sich in 2017 rund 129.000 Bundesbürger in der privaten Krankenversicherung und rund 134.000 gingen in die GKV über.
Die Gründe für den Wechsel sind unterschiedlich. 95% der gesetzlich Versicherten führen für ihren Übertritt in die PKV die besseren Leistungen als Grund an. Wer wechseln darf und wer nicht, das wird durch gesetzliche Regelungen geregelt. Doch nicht für alle erwerbsgruppen gelten dieselben Vorschriften.
Grafik: Statista
Grundsätzlich haben Beamte die Wahl, ob sie sich in der GKV oder PKV versichern. Zu den Krankheitskosten leistet der Dienstherr eine Beihilfe von mindestens 50 Prozent. Das gilt jedoch nur für die private Krankenversicherung. Daher schließen Beamte und andere Beihilfeberechtigte in der Regel eine sogenannte Restkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer ab. Beamte auf Dauer und diejenigen die keinerlei großartigen Gesundheitsprobleme haben, die sollten sich privat versichern. Vor den finanziellen Nachteilen der PKV sind Beamte durch die hohe Beihilfe sowie das gesicherte Einkommen geschützt. Mehr über die private Krankenversicherung für Beamte kann auf dem Beamten Infoportal nachgelesen werden.
Angestellte, Studenten & Selbstständige – PKV oder GKV?
Ebenfalls haben diejenigen die hauptberuflich selbstständig arbeiten die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Der Grund ist, dass sie bei ihrer Entscheidung nicht an den Verdienst gebunden sind. Hier gibt es dennoch eine Ausnahme: Freiberufler die einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgehen: Unter Umständen unterliegen sie der Versicherungspflicht in der KSK, der Künstlersozialkasse.
Erst dann, wenn ein Angestellter über ein Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt oder der Versicherungspflichtgrenze, hat er die Wahl zwischen den beiden Krankenversicherungen. Diese Grenze lag 2018 bei 60.750 Euro bzw. einem monatlichen Bruttoverdienst von 6.063 Euro. Zum Verdienst zählen auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber keine Sonderzahlungen wie bspw. Gewinnausschüttungen.
Die Regelung, dass es einem Angestellten erst erlaubt ist sich in der PKV zu versichern, wenn sein Verdienst für drei Jahre oberhalb der JAEG liegt, besteht nicht mehr. Aktuell endet die Versicherungspflicht mit dem Jahr, in dem das Gehalt erstmals über dieser Grenze liegt, sofern es voraussichtlich für ein Jahr darüber liegt. Zudem muss die Versicherungspflichtgrenze ebenfalls im neuen Jahr überschritten werden. Wird nicht sofort gewechselt, sondern der Angestellte versichert sich freiwillig weiter in der GKV, der muss deren Kündigungsfristen beachten.
Studenten können sich mit Beginn ihres Studiums für die private Krankenversicherung entscheiden. Für die Dauer der Hochschulausbildung sind sie jedoch an ihre Entscheidung gebunden. Die privaten Krankenversicherer bieten dafür spezielle Studententarife an. Nehmen die frisch gebackenen Akademiker ihre erste hauptberufliche Tätigkeit auf, dann haben Sie die Möglichkeit in die GKV zu wechseln. Vor allem für Studenten, deren Eltern Beamte sind, ist es sinnvoll sich für die Studienzeit für die private Krankenversicherung zu entscheiden, da sie bis zu 80 Prozent Beihilfe erhalten.