Drohnen Versicherung – ein Schaden kann unbezahlbar werden

Bei einer Drohne handelt es sich um ein unbemanntes Flugobjekt, dessen Einsatzgebiet sehr vielfältig ist. Allerdings können Drohnen in zwei Oberkategorien unterteilt werden: Militär- bzw. Kampfdrohnen und die zivil genutzten Drohnen.

Zivil genutzte Drohnen – ein riesiges Marktpotenzial

In der Regel sind Drohnen im zivilen Bereich mit einer Kamera ausgestattet, wobei auch hier die Anwendungsfelder weitreichend sind:

  • Inspektion von Infrastrukturanlagen
  • Transport und Auslieferung von Waren
  • Videoaufnahmen aus der Luft für Medien- und Unterhaltungsbranche
  • Dokumentation von Schäden für Versicherungen
  • Die freizeitliche Nutzung zu Hobbyzwecken

Im Jahr 2020 wird laut einer Statistik das Marktpotenzial für zivile Drohnen in der technischen Kontrolle von Infrastrukturen bei rund 45 Milliarden US-Dollar betragen. Laut der Quelle soll das Marktpotenzial in der landwirtschaftlichen Anwendung das zweitgrößte Anwendungsfeld mit über 32 milliarden US-Dollar sein. Zum Zeitpunkt der Erhebung wurde der Einsatz von Drohnen für Hilfseinsätze bei Naturkatastrophen von 88 % der Befragten befürwortet. Die Akzeptanz für die Nutzung von Drohnen als Spielzeug lag dahingegen nur bei 24 %. Zudem wurde von 84 % der Umfrageteilnehmer befürchtet, dass durch die zivil genutzten Drohnen die Privatsphäre gestört wird.

Immer mehr Drohnen in deutschen Lüften – es gilt Versicherungspflicht

Interessierte die sich dem Thema Drohnen spektakulär nähern wollen, können bei Youtube in der Suchzeile „Helicopter Accident Caused by Drone“ eingeben. Gezeigt wird dort ein FIKTIVES Schadensszenario das von der BBC verfilmt wurde. Dabei fliegt eine Drohne in den Heckrotor eines Rettungshubschraubers, der gerade landet und bringt diesen so zum Absturz. Ein Drohnenexperte bilanziert „mehrere Tote und ungefähr 12 Mio. Euro Schaden“. Die Experten der Luftfahrtpolicen bei den Versicherungsgesellschaften wissen, dass es besonders in der Luftfahrt immer wieder zu den unwahrscheinlichsten Unfällen kommt. Bei den Drohnen handelt es sich dabei nur um eine neue Risikovariante, wenn auch eine, die mittlerweile weltweit mit über fünf Millionen vertreten ist – Tendenz steigend.

Aktuell fliegen allein in Deutschland über eine halbe Million dieser unbemannten Geräte durch die Lüfte. Ein Viertel davon wird kommerziell genutzt und diese Drohnen bereiten den Versicherungsgesellschaften weniger Kopfzerbrechen, obwohl sich darunter auch Geräte befinden die ein Gewicht von bis zu 500 Kilogramm aufweisen. Von den Gewerbetreibenden werden die Drohnen als Betriebsmittel eingesetzt und daher besteht auf der Seite ein sehr großes Interesse am sicheren Fliegen. Doch anders sieht es aus bei den privaten Nutzern, auch wenn seit Herbst 2017 in Deutschland strengere Regeln gelten.

Ein Führerschein ist notwendig

Für eine Drohne ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist ein Führerschein notwendig und wird eine Drohne ab fünf Kilogramm oder über 100 Meter Flughöhe geflogen, dann ist sogar eine Flugerlaubnis der örtlichen Luftfahrtbehörde notwendig. Letzteres ist auch notwendig, wenn Nachtflüge oder in sensiblen Zonen wie eineinhalb Kilometer Umkreis um Flughäfen, Innenstädte oder Naturschutzgebiete eine Drohne abheben soll. Das Team von rctech.de gibt Interessenten gern weitere Auskünfte rund um Drohnen und was beim Kauf und dem späteren Flug zu beachten ist. Der Onlineshop lässt seine Kunden nicht im Regen stehen, wie so viele andere Verkäufer. Denn für jede Art von Drohne besteht eine Versicherungspflicht – entweder in Form eines Haftpflicht-Zusatzes oder als Specialpolice. Doch das wird von vielen Händlern nicht erwähnt und die Käufer bekommen das erst dann mit, wenn sie beim Auspacken ihres neuen „Spielzeugs“ einen entsprechenden Hinweis finden.

Versicherungspflicht wird oft ignoriert

Allerdings wird die Versicherungspflicht von einem Viertel der Drohnenbesitzer ignoriert. Der Bedarf einer Versicherung kommt erst dann zum Tragen, wenn es zu einem Beinahunfall gekommen ist oder wenn es vollends gekracht hat. Oft bleiben die Geschädigten auf ihrem Schaden sitzen, da der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann. Zwar besteht für die Fluggeräte ab 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht, aber die Experten sagen auch, dass die Prüfungen noch verbesserungswürdig sind. Denn oft kommen die Drohnen-Besitzer ihrer Pflicht nicht nach, was allerdings kaum zu kontrollieren ist. Von den Experten wird gesagt, dass eigentlich an jeder Drohne ein feuerfestes Schild angebracht sein müsste, das den Namen und die Adresse des Halters trägt – aber eben das ist oft nicht der Fall. Stürzt eine Drohne dann auf ein Auto oder eine Dachsolaranlage, dann ist es oftmals der Geschädigte, der das Nachsehen hat.

Die Experten fordern eine klare Kennzeichnungspflicht für Drohnen sowie eine Registrierungspflicht. Normalerweise ist eine Versicherungspolice, die im Jahr mit 80 bis 100 Euro kostet, ausreichend um Schäden bis zu einer Millionen Euro abzudecken. Doch gezahlt wird von der Versicherung nur dann, wenn der Drohnen-Besitzer sich an die Spielregeln hält und bspw. nicht einfach seine Drohne ohne Flugerlaubnis in der Nähe eines Flughafens in die Lüfte aufsteigen lässt. Ebenfalls springt die Drohnenversicherung dann nicht ein, wenn es zu einer Geldbuße kommt, da die Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, indem eine Drohne mit Kamera über das Nachtbargrundstück fliegt. Denn hier darf eine Drohne mit Kamera nur dann fliegen, wenn die ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen vorliegt – egal ob gefilmt wird oder nicht.

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