Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss seine SPD-Mitgliedschaft drei Jahre ruhen lassen. Das  berichten verschiedene  Medien    unter Berufung auf das  Schiedsgericht des SPD-Bezirks  Hannover   . Aus der Partei ausgeschlossen werde er nicht.
Das sogenannte Parteiordnungsverfahren war im Februar 2014 eingeleitet worden: Der Parteivorstand hatte den geforderten Ausschluss damit begründet, dass Edathy gegen das Selbstverständnis, das mit einer Parteimitgliedschaft einher gehe, verstoßen habe. Der Ausschluss Edathys sollte erfolgen, obwohl ein Prozess gegen ihn gegen eine Geldbuße eingestellt worden war und er damit juristisch nicht vorbestraft ist. Edathy hatte sich geweigert, selbst aus der Partei auszutreten.
Foto: Sebastian Edathy am 18.12.2014, über dts Nachrichtenagentur

