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EEG-Reform soll bereits am 1. August 2014 in Kraft treten

Hochspannungsleitung, über dts NachrichtenagenturBerlin – Schon zum 1. August dieses Jahres will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft treten lassen. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das dem „Spiegel“ vorliegt. Gabriel will das Papier am Mittwoch bei der Klausurtagung der Großen Koalition in Meseberg vorstellen

Darin skizziert der SPD-Vorsitzende eine „grundlegende Reform“ der Ökostrom-Förderung, die „Ausmaß und Kostenanstieg spürbar bremsen“ will. Gabriel macht konkrete Vorgaben für jede einzelne Erzeugungsart: Die Kapazität von Windanlagen an Land und Solaranlagen darf demnach nur noch um je 2.500 Megawatt pro Jahr ausgebaut werden. Windräder auf See haben ein Ausbauziel von 6,5 Gigawatt bis ins Jahr 2020. Für Bioenergie bleiben nur noch 100 Megawatt jährlicher Ausbau. Die Vergütungssätze sollen laut Eckpunktepapier von durchschnittlich 17 Cent heute auf 12 Cent im Jahr 2015 fallen. Es gelte, „die bestehende Überförderung“ abzubauen. Bei der Windkraft an Land sollen die Vergütungssätze sich auf maximal 9 Cent belaufen. „Im Ergebnis liegt die Vergütung im Jahre 2015 an ertragreichen Standorten um 10 bis 20 Prozent unter dem Niveau vom Jahr 2013“, heißt es in dem Papier. Damit sei aber dennoch sichergestellt, dass „an guten Binnenlandstandorten weiterhin ein wirtschaftlicher Betrieb möglich“ sei. Ab 2015 soll die Direktvermarktung von Ökostrom „verbindlich“ sein für Anlagen ab einer Leistung von zunächst 500 Kilowatt, im Jahr 2017 aber schon für alle Anlagen ab 100 Kilowatt. Damit dürfte Gabriel den Zorn der Photovoltaik-Lobby auf sich ziehen. Industriebetriebe, die ihren Strom aus eigenen Kraftwerken beziehen, müssen künftig wie alle Stromkunden einen Ökostrom-Zuschlag bezahlen. „Alle neuen Eigenstromerzeuger tragen mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG bei“, heißt es dazu in dem Eckpunktepapier.

Foto: Hochspannungsleitung, über dts Nachrichtenagentur

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