EU-Kommission einig über Rechtsstaatlichkeitsprüfung in Polen

Die Europäische Kommission wird am kommenden Mittwoch in eine vertiefte Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen eintreten. Vorgespräche, die Kommissionspräsident Juncker mit den Kommissaren in dieser Woche geführt hat, hätten ein einheitliches Bild ergeben, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (F.A.S.). Auch die Abstimmung aller Stabschefs verlief am Freitagabend in diesem Sinne.

Am Mittwoch werden die Kommissare erstmals gemeinsam über die Lage in Polen sprechen. Anschließend wird Juncker seinen Stellvertreter Timmermans beauftragen, die Prüfung zu leiten. Es wird das erste Mal sein, dass die EU diesen Mechanismus nutzt, den es erst seit 2014 gibt. Der Schwerpunkt der Prüfung soll auf der Verfassungsgerichtsbarkeit liegen, nicht auf dem polnischen Mediengesetz, wie die Zeitung weiter berichtet. Die Zustände am Verfassungsgericht werden in der Kommission als unhaltbar beschrieben, nachdem drei Richterposten doppelt besetzt worden sind und das Gericht nach einer Gesetzesänderung faktisch blockiert ist. Die Prüfung wird in Abstimmung mit der Venedig-Kommission des Europarats erfolgen, die an einem Gutachten dazu arbeitet. Es soll bis Mitte März vorliegen, könnte aber wegen der besonderen Dringlichkeit vorgezogen werden. Die Kommission muss dann auf dieser Grundlage entscheiden, ob sie eine Rechtsstaatsstellungnahme abgibt. Damit würde sie formell in einen Prozess einsteigen, dessen Ziel Änderungen in Polen sind.

Foto: Polnisches Parlament in Warschau, über dts Nachrichtenagentur

 

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