EuGH könnte Vormachtstellung bei Ersatzteilen kippen

Die großen europäischen Autohersteller könnten eine empfindliche Schlappe in ihrem milliardenschweren Ersatzteilgeschäft erleiden. Wie das Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ berichtet, wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) voraussichtlich in der kommenden Woche über eine Klage des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA) entscheiden, in dem große Zulieferer wie Bosch, NGK, ZF oder die Bilstein Group organisiert sind. Sie werfen den Autoherstellern vor, den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt zu behindern.

Seit Jahren klagen die freien Hersteller, dass die großen Autobauer ihnen für das Geschäft relevante Informationen wie etwa elektronische Datenbanken über den Einsatz von Ersatzteilen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stellen. Dadurch würden sie den Wettbewerb behindern – zu Lasten ihrer Konkurrenten und auf Kosten von Millionen Kunden, die für Ersatzteile und Reparaturen überhöhte Preise zahlten. Mit ihrem Vorgehen verstießen die Autobauer gegen europäisches Recht, argumentiert der Verband. Exemplarisch hatte der GVA deshalb vor sechs Jahren Klage gegen die europäische Tochter des koreanischen Herstellers Kia eingereicht. Nach einem Erfolg vor dem Landgericht Frankfurt und einer Niederlage vor dem Oberlandesgericht liegt die Entscheidung nun beim EuGH. Dort glauben die Kläger gute Chancen zu haben, weil auch die EU-Kommission inzwischen eine Verordnung verschärft hat, die die Autobauer ab 2020 zu mehr Transparenz verpflichtet. Die Autobauer bestreiten, dass sie freie Wettbewerber bei der Informationsweitergabe benachteiligen. Sie verweisen auf elektronisch oder online zur Verfügung gestellte Kataloge, in denen die Ersatzteile gefunden werden könnten. Für die Autoindustrie hätte eine Niederlage vor dem EuGH erhebliche Auswirkungen. Sie würde ihre exponierte Stellung auf dem rund 130 Milliarden Euro schweren europäischen Markt für Ersatzteile, Inspektionen und Reparaturen einbüßen.

Foto: Europäischer Gerichtshof, über dts Nachrichtenagentur

 

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