working time law

EuGH-Urteil zur Zeiterfassung – das müssen Unternehmer wissen

Im Mai 2019 fällte der Europäische Gerichtshof ein Urteil, das Auswirkungen auf die gesamte Geschäftswelt hat: Das Gericht verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, die gesamte Arbeitszeit zu protokollieren und nicht, wie heute meist üblich, nur die Überstunden. Was bedeutet dies für deutsche Unternehmen?

Die Hintergründe des Urteils

Das am 14. Mai vom EuGH gefällte Urteil (Aktenzeichen C-55/18) hat eine lange Vorgeschichte mit Beginn in Spanien. Die spanische Arbeitergewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) hatte vor dem nationalen Gerichtshof Spaniens gegen die Deutsche Bank geklagt. Sie wollte die Bank verpflichten, die Arbeitszeiten komplett zu registrieren, um sicher zu stellen, dass die vorgegebenen Arbeitszeiten eingehalten würden. Die Gewerkschaft wies darauf hin, dass die Zahl der Überstunden schließlich nur genau ermittelt werden könnte, wenn die ganze Arbeitszeit festgehalten wird. Ist beispielsweise nicht klar, wann der Arbeitnehmer morgens angefangen hat und wie lange seine Mittagspause war, könnte nicht kalkuliert werden, wann die reguläre Arbeitszeit aufhört und die Überstunden anfangen.

Für Arbeitnehmer soll das Urteil eine Stärkung ihrer Rechte bedeuten. Schließlich zielt das Urteil auch auf die sogenannte Vertrauensarbeitszeit ab. Setzt sich der Arbeitnehmer beispielsweise abends noch einmal zuhause an den Schreibtisch, um eine Präsentation für den nächsten Tag fertigzustellen oder mit einem Geschäftspartner in einer anderen Zeitzone zu telefonieren, kann diese Zeit in Zukunft nicht mehr als unbezahlte Überstunden unter den Tisch fallen. Sie muss registriert werden.

Dieses Beispiel zeigt auch, dass Arbeitnehmer in Zukunft leichter klagen können, wenn der Arbeitgeber die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden ignoriert. Dies ist zum Beispiel häufig im Gastgewerbe der Fall, wo Mitarbeiter spätabends noch in der Hotelbar arbeiten und sieben Stunden später schon wieder beim Frühstück bedienen müssen.

Die Lage in Deutschland

In Deutschland ist der Arbeitgeber nach dem Arbeitszeitgesetz §16 lediglich verpflichtet, Arbeitszeiten, die über die typische werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehen, zu dokumentieren. Das Urteil des EuGH wird auf eine Art digitale Stechuhr in Form moderner Zeiterfassungssysteme hinauslaufen, die die Arbeitszeit demnächst wieder lückenlos dokumentiert – so wie früher (und teilweise heute noch) bei der Stechuhr: Der Mitarbeiter stempelt morgens beim Betreten der Firma die Karte ab, trägt sich für die Mittagspause aus, anschließend wieder ein und abends zum Feierabend wieder aus. Verlässt er die Firma zwischendurch für einen Arzttermin o. ä., trägt er sich ebenfalls aus.

Bei deutschen Arbeitgebern stieß das Urteil des EuGHs auf wenig Begeisterung. Sie fürchten ein Ende der Flexibilität, die durch die sogenannte Vertrauensarbeit entstanden ist. So erlauben viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern beispielsweise abends im Home Office noch drei Stunden zu arbeiten, um am nächsten Morgen einen privaten Arzttermin wahrzunehmen. Hier müssen Lösungen gefunden werden, wie diese Zeiten ebenfalls erfasst werden können. Eine Rückkehr zur absoluten Präsenzpflicht und dem klassischen „Nine to Five“ will schließlich kaum noch jemand.

DGB begrüßt das Urteil

Während die Arbeitgeberseite das Urteil des EuGHs kritisierte, fand es Zustimmung beim DGB. Der Gewerkschaftsbund wies darauf hin, dass jeder fünfte Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten nicht korrekt erfasse. Die gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit könnten so nicht durchgesetzt werden. In Zukunft könnten Arbeitnehmer besser beweisen, dass sie zu viel gearbeitet haben oder dass in ihrer Firma Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen gang und gäbe seien. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sprach sich zudem für schärfere Kontrollen aus, die moderne digitale Systeme möglich machen.

Die Gewerkschaft verweist auf den heute allgegenwärtigen Druck, ständig erreichbar sein zu müssen. Mit der Arbeitszeiterfassung könnte der Arbeitnehmer dann beispielsweise besser nachweisen, dass er spätabends noch einen Anruf des Chefs angenommen hat oder am Wochenende zusätzliche Stunden geleistet habe. Fraglich ist jedoch, wie viele Arbeitnehmer, auf die ohnehin mittels befristeter Verträge und ähnlicher Mittel starker Druck ausgeübt wird, tatsächlich auf eine Registrierung bestehen werden und wie viele sie unterlaufen.

Ab wann gilt das Urteil des EuGH?

Das Urteil hat noch keine direkten Auswirkungen. Schließlich handelt es sich um eine Anweisung des Europäischen Gerichtshofes an die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die Regierungen sind nun aufgerufen, entsprechende Regelwerke zu schaffen. Bis es so weit ist, dürfte noch einige Zeit ins Land gehen. Dazu hat der EuGH bereits signalisiert, auf bestimmte Eigenheiten und Tätigkeitsbereiche Rücksicht nehmen zu wollen. Solange noch kein rechtsverbindliches Regelwerk vorliegt, besteht für deutsche Unternehmen also noch keine Verpflichtung zur Zeiterfassung.

Deutschlands Politiker sehen derzeit auch keinen Handlungsbedarf bei der Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen. Wirtschaftsminister Altmaier verweist auf das bereits vorhandene umfangreiche System der Arbeitszeitdokumentation in Deutschland. Arbeitsminister Heil will derweil in der zweiten Jahreshälfte erste Vorschläge einbringen.

Früher Einstieg in digitale Zeiterfassung lohnt sich

Dennoch kann es für Unternehmen sinnvoll sein, schon jetzt mit digitalen Zeiterfassungssystemen zu arbeiten: Nun haben Arbeitnehmer, Personalabteilung und Vorgesetzte die Möglichkeit, sich ohne Zeitdruck daran zu gewöhnen und verschiedene Optionen auszutesten. Dazu gehört beispielsweise die Zeiterfassung von Mitarbeitern, die teilweise oder ganz im Home Office arbeiten, häufig dienstlich reisen oder die tägliche Zugfahrt zum Büro und wieder nach Hause zum Arbeiten nutzen. Werden schließlich neue gesetzliche Verpflichtungen eingeführt, sind diese Unternehmen der Konkurrenz schon einen Schritt voraus.

Foto: © istock.com/Ralf Geithe

Hier nachlesen ...

Bundestag will Essensangebot in seinen Kantinen verbessern

Das Essensangebot in den Bundestagskantinen soll nach dem Willen der Parlamentsverwaltung besser, fettärmer und nachhaltiger …

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert