Die Klagen von Hartz-IV-Beziehern gegen Bescheide der Jobcenter sind immer öfter erfolgreich: In den ersten neun Monaten dieses Jahres gaben die Sozialgerichte bereits fast der Hälfte der Klagen statt, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwoch) unter Berufung auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Die Zahlen hatte die Fraktionsvize der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann, von der Behörde angefordert. Demnach liegt die Erfolgsquote der Hartz-IV-Klagen im laufenden Jahr bereits bei 44 Prozent.
Im vergangenen Jahr waren erst 40 Prozent der Klagen erfolgreich, 2014 41 Prozent. Von 2013 bis 2016 gingen bei den Sozialgerichten im Durchschnitt monatlich rund 10.000 Einwände gegen Hartz-IV-Bescheide ein – bei den Beschwerden ging es vor allem um die Übernahme der Unterkunftskosten, Rückzahlungsforderungen und Untätigkeitsklagen gegen die Jobcenter. Im September 2016 waren den Daten zufolge 189.340 Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide anhängig. „Der anhaltend hohe Prozentsatz an erfolgreichen Klagen belegt, wie anfällig für Fehler und Willkür das ganze System der Leistungsbewilligung im Hartz-IV-Bereich ist“, sagte Zimmermann den Zeitungen. Die Gesetzgebung sei so kompliziert und werde so oft geändert, dass sie kaum noch jemand verstehe. Antragsteller müssten sich oft wehren, weil die Kosten für ihre Wohnung nicht gedeckt seien oder weil die Jobcenter monatelang nicht tätig würden. „In der Zwischenzeit warten die Menschen auf Geld, das sie für das Notwendigste im Leben brauchen“, sagte Zimmermann. Sie forderte, Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung zu ersetzen.
Foto: Bundesagentur für Arbeit, über dts Nachrichtenagentur

Bin gespannt, wann unsere Koalitions-Elite merkt, dass noch mehr Strafen und Entzug der Lebensgrundlage nicht automatisch zu mehr Arbeitsplätzen führt. Die sich über Populisten aufregen, sind offensichtlich selber welche.. Wäre ja mal interessant, warum der deutsche Steuerzahler für die verlorenen Prozesse der Jobcenter aufkommen muss… Ich mag gar nicht daran denken, in welchem Verhältnis das in einem Strafrechtsprozeß stehen würde, wenn sich herausstellt, dass 50 % der Verurteilten zu Unrecht einsitzen… Müssten die Jobcenterleiter für den Verlust einstehen, wäre mit dem Spuk in dreistelligem Millionenbereich schnell ein Ende.