FDP kritisiert neue Berechnung der Vergleichsmieten

Die Liberalen haben das geplante Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete kritisiert. „Auch auf dem Mietwohnungsmarkt lässt sich das Rad der Zeit nicht zurückdrehen“, sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katharina Willkomm, dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Den Betrachtungszeitraum für die örtliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre zu verlängern, ist falsch.“

Denn der Zweck des Mietspiegels sei es gerade, dass der Vermieter die Mieten an die aktuelle Dynamik des Marktes anpassen könne. Anders könne er nicht mit steigenden Preisen für Handwerker und Instandhaltung mithalten. Am Mittwoch hatte das Kabinett eine Änderung bei der Berechnung der Vergleichsmiete beschlossen, die sowohl Erhöhungen in bestehenden als auch Mieten in neuen Verträgen dämpfen soll. Künftig sollen die Mieten aus sechs statt nur vier Jahren in diesen Vergleichswert einfließen. Der Bundestag müsste den Regelungen allerdings noch zustimmen. „Nur Großvermieter wie die Deutsche Wohnen werden so etwas aushalten. Kleine Privatvermieter, die bislang ohnehin schon oft von Mieterhöhungen abgesehen haben, ruiniert das“, warnte Willkomm. Die unbefriedigte Nachfrage treibe die Mietpreise. Den Betrachtungszeitraum zu verlängern, verzerre nur den Blick auf die Realität. „Wachsenden Gemeinden hilft am Ende nur mehr Wohnungsbau, kein künstliches Koma für die Preisentwicklung“, sagte die FDP-Politikerin dem „Handelsblatt“.

Foto: Wohnungsanzeigen, über dts Nachrichtenagentur

 

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