FDP-Minister will „Datenuntreue“ bestrafen

Als Reaktion auf eine mögliche Verwicklung privater Telekommunikationsunternehmen in die Abhöraktionen ausländischer Geheimdienste wird der Ruf nach dem Gesetzgeber laut. Um die Weitergabe von Daten deutscher Kunden an die Nachrichtendienste zu verhindern, fordert FDP-Präsidiumsmitglied Jörg-Uwe Hahn die Einführung eines neuen Straftatbestandes der Datenuntreue. „Ich bin dafür, die unberechtigte Weitergabe von anvertrauten Daten künftig unter Strafe zu stellen“, sagte der hessische Justizminister der „Welt“ (Online/Print: Samstag).

„Wenn die Bürger millionenfach ausgespäht werden, ist der Staat aufgefordert zu handeln.“ „Es wird noch Zeit brauchen, bis wir die Amerikaner davon überzeugt haben, uns nicht weiter flächendeckend zu bespitzeln“, sagte Hahn weiter. „Aber wir können schon jetzt die Datenlieferanten, die privaten Unternehmen, die diese Datenzugriffe ermöglichen, stärker in den Fokus nehmen.“ Ein Tatbestand der Datenuntreue ließe sich problemlos in die Systematik des Strafgesetzbuches einfügen, sagte Hahn. „Wenn man einem anderen Geld zur Aufbewahrung anvertraut und er dieses Geld unbefugt an Dritte weitergibt, dann ist das eine Untreue und damit strafbar. Wenn wir als Kunden unsere persönlichen Daten einem Unternehmen anvertrauen und dieses die Daten dann an die NSA weitergibt, ist das im Grunde nichts anderes und sollte ebenfalls unter Strafe gestellt werden.“ Firmen wie die Telekom oder Microsoft müssten dann überlegen, ob ihnen die Kunden wichtiger seien oder das Verhältnis zu Sicherheitsbehörden wie der NSA. Geht es nach Hahn, könnte ein solches Gesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet werden. „Dem Bundestag liegt derzeit ein hessischer Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Datenhehlerei vor“, sagte der FDP-Politiker. „Diesen könnte man entsprechend ergänzen.“ (dts Nachrichtenagentur)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert