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Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Bosnien und Herzegowina

Vaduz – Die liechtensteinische Regierung hat die Ratifikation des Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit Bosnien und Herzegowina vom 24. Juni 2013 beschlossen und unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Abkommen.

Das Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina entspricht weitgehend den Abkommen, welche die EFTA-Staaten mit anderen zentral- und osteuropäischen Partnern (Mazedonien, Serbien, Albanien) und im Mittelmeerraum (Türkei, Israel, Palästinensische Behörde, Marokko, Jordanien, Tunesien, Libanon und Ägypten) abgeschlossen haben. Für Liechtenstein als stark exportabhängiges Land mit diversifizierten Absatzmärkten stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen neben der Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Welthandelsorganisation einen der drei Hauptpfeiler seiner Politik der Marktöffnung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den internationalen Handel dar. Zudem setzt Liechtenstein über die Beteiligung am EFTA-Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina seine Politik zur Unterstützung von Wirtschaftsreformen und zur Integration der Staaten des Westbalkans in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fort.

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