Alle Vereine, die gemeinnützige Ziele verfolgen, werden von GEMA-Gebühren für öffentliche Musiknutzung befreit. Der Freistaat übernimmt die Gebühren – zum Beispiel für Feuerwehren, Sportvereine und Hilfsorganisationen.
Alle Vereine, die gemeinnützige Ziele verfolgen, werden von GEMA-Gebühren für öffentliche Musiknutzung befreit. Der Freistaat übernimmt die Gebühren – zum Beispiel für Feuerwehren, Sportvereine und Hilfsorganisationen.