Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Südwest-AfD seit 2022 als Verdachtsfall – und ist dazu auch weiterhin befugt. Laut der Deutschen Presse-Agentur wies das Verwaltungsgericht Stuttgart eine entsprechende Klage der AfD zurück.
Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Südwest-AfD seit 2022 als Verdachtsfall – und ist dazu auch weiterhin befugt. Laut der Deutschen Presse-Agentur wies das Verwaltungsgericht Stuttgart eine entsprechende Klage der AfD zurück.