Im Landkreis Leer (Niedersachsen) darf vorerst doch kein Wolf geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Verwaltung per Beschluss aufgefordert, keinen Gebrauch von der Abschussgenehmigung zu machen. Grund dafür ist ein Eilantrag gegen die Genehmigung, der vergangenen Freitag eingegangen war. Das Gericht will in den kommenden Tagen über den Antrag entscheiden. Am 8. November wurde ursprünglich eine dreiwöchige Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt, nachdem mehrere Schafe und Rinder gerissen wurden.
