Gewerkschaft fordert innerorts Tempo 30 als Standard

Gewerkschaft fordert innerorts Tempo 30 als Standard


Die Gewerkschaft der Polizei hat sich klar positioniert und fordert ein Tempolimit von 30 km/h innerorts zum besseren Schutz von Fußgängern. Dieses Anliegen steht im Kontext einer zunehmenden Debatte um die Verkehrssicherheit in unseren Städten und Gemeinden.

Aktuelle Herausforderungen im Stadtverkehr

In den vergangenen Jahren hat der motorisierte Individualverkehr in den Innenstädten deutlich zugenommen. Neben Autos sind auch immer mehr Fahrräder, E-Scooter und andere neue Mobilitätsformen unterwegs. Diese Entwicklung stellt eine wachsende Gefährdung für Fußgänger dar, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen. Unfallzahlen und die Schwere der Verletzungen bei Kollisionen mit Fußgängern zeigen die dringende Notwendigkeit, Maßnahmen zum Schutz dieser schwächeren Verkehrsteilnehmer zu ergreifen.

Argumente für Tempo 30 als Standard

Die Gewerkschaft der Polizei begründet ihre Forderung nach einem flächendeckenden Tempolimit von 30 km/h innerorts mit mehreren zentralen Argumenten:

  1. Erhöhte Sicherheit für Fußgänger: Bei Kollisionen mit Fahrzeugen, die mit Tempo 30 unterwegs sind, sind die Verletzungsrisiken für Fußgänger deutlich geringer als bei höheren Geschwindigkeiten. Dies belegen zahlreiche Studien. Tempo 30 bietet deutlich mehr Reaktionszeit und Bremswege, um Unfälle zu verhindern oder zumindest abzumildern.
  2. Verbesserung der Lebensqualität: Ein niedrigeres Tempolimit trägt auch zur Reduzierung von Lärm- und Abgasbelastungen bei. Dies hat positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Anwohner in den Stadtvierteln. Zudem fördert Tempo 30 eine angenehmere und sicherere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
  3. Förderung umweltfreundlicher Mobilität: Langfristig kann Tempo 30 auch dazu beitragen, den Anteil des Fußverkehrs und des Radverkehrs im Stadtverkehr zu erhöhen. Diese Mobilitätsformen sind nicht nur emissionsfrei, sondern auch platzsparender als der motorisierte Individualverkehr. Eine Verlagerung hin zu nachhaltigen Verkehrsmitteln würde somit auch dem Klimaschutz dienen.

Umsetzung und Ausnahmeregelungen

Die Gewerkschaft der Polizei betont, dass das Tempolimit von 30 km/h als Standardbegrenzung gelten soll. Allerdings sollen an bestimmten Stellen, wie Hauptverkehrsachsen oder Autobahnzubringer, begründete Ausnahmen möglich sein. Hier wären dann höhere Geschwindigkeiten zulässig, sofern die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet bleibt.

Auch die Frage der praktischen Umsetzung und Kontrolle müsse sorgfältig angegangen werden. Denkbar wären verstärkte Geschwindigkeitskontrollen, aber auch Maßnahmen wie Geschwindigkeitsanzeigen oder bauliche Elemente wie Fahrbahnverengungen, um das Tempo tatsächlich zu drosseln.

Fazit: Notwendiger Paradigmenwechsel im Verkehr

Die Forderung der Gewerkschaft der Polizei nach Tempo 30 als Standardlimit innerorts fügt sich in einen grundsätzlichen Wandel des Verkehrskonzepts ein. Weg von der reinen Priorisierung des Autoverkehrs, hin zu einer ausgewogenen Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer – mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit und Bedürfnisse von Fußgängern. Dieser Paradigmenwechsel ist angesichts der aktuellen Herausforderungen dringend erforderlich, um lebenswerte und sichere Städte zu schaffen.

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