Glücksspielstaatsvertrag: Bewerber warten immer noch auf Lizenzen

Glücksspielstaatsvertrag: Bewerber warten immer noch auf Lizenzen

Warten auf Godot. Diesen Arbeitstitel hat sich das Verfahren zur Entscheidung über die Lizenzvergabe inzwischen redlich verdient. Denn über eineinhalb Jahre nach dem in Kraft treten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages, welcher eine Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes über die Erteilung von vorerst 20 Konzessionen vorsieht, ist noch keine einzige Lizenz ausgestellt worden und auch noch kein Ende des Vergabeverfahrens in Sicht. Vielmehr wurden die zahlreichen Bewerber immer wieder um das Nachreichen von Unterlagen gebeten oder zu Anhörungen vorgeladen. Auch aktuell ist ein Nachbesserungsverfahren im Gange, welches den Bewerbern eine Frist bis 14. März 2014 setzt, den Aufforderungen des Ministeriums nachzukommen.

Angesichts dessen, dass die Novelle auf Druck der EU zustande kam, welche die Situation in Deutschland als wettbewerbswidrig  beurteilt hatte, mutet das Ganze wie eine Hinhaltetaktik an. Manch einer geht sogar so weit, diesen Versuch, das deutsche Glücksspielwesen neu zu ordnen, als gescheitert zu betrachten. Den Lizenzwerbern könnte demnach ein ähnliches Schicksal blühen wie den zwei Landstreichern in Samuel Becketts eingangs zitiertem Werk: Sie warten vergeblich auf das Erscheinen Godots.

Einigkeit scheint unter den Rechtsexperten zumindest dahin gehend zu bestehen, dass eine Lizenzvergabe frühestens 2015 erfolgen kann, da selbst wenn die künftigen Lizenzhalter bestimmt worden sind, erst die Entscheidungen über die  gerichtlichen Klagen jener Bewerber, die keine Konzession erhalten haben, abzuwarten sind.

Abgesehen von dem in der Schwebe befindlichen Verfahren scheint auch immer noch nicht abschließend geklärt, ob die Novelle nicht doch gegen geltendes Recht verstößt. Ansatzpunkt der Kritik ist unter anderem die geplante zahlenmäßige Beschränkung der Lizenzen, vorgesehen ist die Vergabe von maximal 20 Konzessionen an private Wettanbieter. Ein derart regulierter Marktzutritt verstößt klar gegen die Grundfreiheiten der EU.

All diesen Einschätzungen zum Trotz, versucht ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschluss vom 20. Dezember 2013, Az. 5 L 970/13.WI) neue Bewegung in das ins Stocken geratene Konzessionierungsverfahren bringen. Er besagt, dass innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung zu treffen sei. Eine noch längere Verfahrensdauer sei nicht zumutbar, da

„…der Glücksspielstaatsvertrag zunächst nur eine Vergabe von Konzessionen für 7 Jahre vorsieht, wobei die 7-Jahres-Frist nicht etwa mit der Konzessionserteilung, sondern bereits mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2012 zu laufen beginnt (§ 10 a Abs. 1 GlüStV). Würde erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 eine Konzessionsentscheidung ergehen, läge dies weder im öffentlichen Interesse (Experimentierphase) noch im Interesse der Antragstellerin, weil sie von der auf 7 Jahre angelegten Konzession nur höchstens für einen Zeitraum von 5 Jahren Gebrauch machen könnte.“

Zudem sei über alle Anträge zeitgleich zu entscheiden. Ob sich das Ministerium aber auf diese Weise zu einer raschen Entscheidung drängen lässt, bleibt abzuwarten. Dass es nun plötzlich so schnell gehen soll, muss angesichts des bisherigen Verlaufs des Verfahrens als unrealistisch eingestuft werden.

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