GroKo lockert Bedingungen für geförderte Jobs

Union und SPD wollen die Hürden für geförderte Jobs im Zuge des geplanten Sozialen Arbeitsmarkts für Langzeitarbeitslose absenken. Das geht aus einem Änderungsantrag der Großen Koalition für das sogenannte Teilhabechancengesetz hervor, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagausgaben) berichtet und der an diesem Dienstag in Berlin vorgestellt werden soll. Vom geplanten Jobprogramm mit einem Volumen von zunächst vier Milliarden Euro sollten nach den ursprünglichen Koalitionsplänen Arbeitslose im Alter von über 25 Jahren profitieren, die innerhalb von acht Jahren mindestens sieben Jahre Grundsicherung bezogen haben.

Der Änderungsantrag sieht nun als Bedingung sechs Jahre Grundsicherung innerhalb von sieben Jahren vor. Bei Erwerbslosen mit Schwerbehinderung sollen fünf Jahre Leistungsbezug ausreichen – ebenso wie bei Arbeitslosen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben. Der Bundestag soll am Donnerstag über das Gesetz entscheiden. Für Betroffene, die im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarkts einen Job zugewiesen erhalten, soll der Staat künftig Zuschüsse zahlen, die sich nach bestehenden Tariflöhnen richten. In den ursprünglichen Plänen war eine Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen.

Foto: Scholz, Merkel und Seehofer mit Koalitionsvertrag 2018-2021, über dts Nachrichtenagentur

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert