Günther fordert Nachbesserungen an Grundgesetzänderung

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat Nachbesserungen an der am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung zur Lockerung des bildungspolitischen Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern gefordert. „Darüber wird in einem Vermittlungsverfahren zu reden sein“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ zu der von den Regierungsfraktionen im Bundestag durchgesetzte Regelung, derzufolge die Länder künftig bei Zuschüssen des Bundes zu Programmen für Schulen oder Wohnungsbau stets noch denselben Betrag wie der Bund beisteuern sollen. Günther kündigte an, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen zu wollen.

„Aus Sicht Schleswig-Holsteins gibt es noch Gesprächsbedarf“, sagte er. Besonders störe ihn, dass „in letzter Minute noch Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, die mit den Ländern nicht abgestimmt waren“. Die Grundgesetzänderung braucht im Bundesrat die Zustimmung der Länder mit Zweidrittelmehrheit.

Foto: Daniel Günther, über dts Nachrichtenagentur

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