Hohes Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrentnern

Hohes Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrentnern

Erwerbsminderungsrentner in Deutschland haben ein unverändert hohes Armutsrisiko: Männer und Frauen, die im Jahr 2016 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, erhielten im Schnitt 736 Euro monatlich und damit weniger als den durchschnittlichen Bedarfssatz in der staatlichen Grundsicherung von 789 Euro monatlich. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) unter Berufung auf die Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Rentenexperten Markus Kurth. Den Angaben zufolge waren 2016 knapp 187.500 Erwerbsminderungsrentner auf Hilfe vom Sozialamt angewiesen und erhielten die staatliche Grundsicherung.

Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung ist, dass Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. 2016 gab es nach Ministeriumsangaben 1,81 Millionen anerkannte Erwerbsminderungsrentner. Meist wird der Rentenanspruch gekürzt, weil die Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird. 96 Prozent der neuen Erwerbsminderungsrentner des Jahres 2016 – 168.000 Männer und Frauen – mussten Abschläge in Kauf nehmen. Im Schnitt belief sich diese Kürzung auf 88 Euro monatlich. Der Grünen-Rentenexperte Kurth warnte vor einem steigenden Armutsrisiko für Erwerbsminderungsrentner. „Aufgrund des sinkenden Rentenniveaus wird die Zahl derer, die auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind, weiter steigen“, sagte Kurth dem RND. „Wir sind der Meinung, dass eine Erwerbsminderungsrente zum Leben reichen sollte. Hierfür müssen unter anderem das Rentenniveau stabilisiert, die Abschläge abgeschafft und die bis zu sechs Milliarden Euro Mehrkosten für die Rentenversicherung im Jahr 2030 auf alle Rentnerinnen und Rentner aufgeteilt werden.“ In der vergangenen Wahlperiode hatte die Bundesregierung zweimal Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente auf den Weg gebracht. Davon hatten allerdings ausschließlich Neurentner profitiert und nicht diejenigen, die bereits eine Rente beziehen. Seit Anfang 2018 wird die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit wollen Union und SPD laut Koalitionsvertrag nun an die tatsächliche Renten-Altersgrenze koppeln, die schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird. Laut Bundesregierung werden die jährlichen Kosten dafür bis 2030 auf rund zwei Milliarden Euro ansteigen.

1 059 000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2017

Im Dezember 2017 bezogen in Deutschland knapp 1 059 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,2 % mehr Leistungsberechtigte als im Dezember 2016. Damals hatten rund 1 026 000 Personen Leistungen der Grundsicherung gemäß SGB XII erhalten.

Im Dezember 2017 hatten rund 544 000 beziehungsweise 51,4 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2017 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 6 Monaten.

Rund 515 000 beziehungsweise 48,6 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter von 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten diese Leistungen aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.

Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII wurde bis 2014 in einer jährlichen Statistik zum 31.12. erfasst. Seit 2015 werden diese Leistungen in einer vierteljährlichen Statistik zum letzten Monat des Quartals erhoben.

Foto: Euromünzen, über dts Nachrichtenagentur

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