Die Bundesregierung hat sich nach langwierigen Verhandlungen darauf geeinigt, wie die Steuerzahler von den Steuermehreinnahmen profitieren können. Im Zentrum der Debatte stand die Verteilung des sogenannten „variablen Drittels“ der zusätzlichen Einnahmen, die durch die Abschaffung der kalten Progression frei geworden sind.
Die kalte Progression entsteht, wenn die Einkommen durch Lohnerhöhungen steigen, die Steuersätze aber nicht angepasst werden. Dadurch wandert ein Teil des Gehaltsanstiegs in Form von höheren Steuerzahlungen an den Fiskus. Mit der Abschaffung dieser Schieflage sollen die Bürger nun spürbar entlastet werden.
Konkret bedeutet dies, dass ein Drittel der Mehreinnahmen direkt an die Steuerzahler zurückfließen soll. Die genaue Umsetzung wurde in der Koalition noch diskutiert – ob beispielsweise eine Senkung des Eingangssteuersatzes, eine Anhebung des Grundfreibetrags oder andere Maßnahmen zum Tragen kommen. Letztendlich geht es darum, die Bürger angesichts der hohen Inflation und gestiegener Lebenshaltungskosten spürbar zu entlasten.
Vor allem Arbeitnehmer mit mittleren und niedrigeren Einkommen sollen von den Steuersenkungen profitieren. Auch Rentner, deren Renten zum Teil der Einkommensteuer unterliegen, erhoffen sich Erleichterungen. Die Regierung will so die Kaufkraft der privaten Haushalte stärken und einen Beitrag zur Abfederung der Preissteigerungen leisten.
