Keine Chance gegen Sondersteuer

Keine Chance gegen Sondersteuer

Keine Chance gegen SondersteuerWien – Sie war seit ihrer Einführung im Jahr 2008 umstritten, die Sondersteuer für Einzelhändler in Ungarn. Der Staat sah während der Wirtschaftskrise in der progressiv gestalteten Steuer ein Mittel zu Mehreinnahmen. Ab einem Umsatz von 1,7 Millionen Euro sollten von den Einzelhändlern ab 0,1 Prozent an den Staat abgeführt werden, wobei bei verbundenen Unternehmen der Gesamtumsatz zur Berechnungsbasis herangezogen wurde. Die Sondersteuer lief 2012 wieder aus, doch Hervis zahlte für seine ungarischen Standorte in dieser Zeit jährlich rund 25 Millionen Euro in die ungarische Staatskasse. Hervis ist eine 100 prozentige Tochter des Lebensmittelkonzerns Spar, deshalb wurde der Gesamtumsatz von Hervis und Spar als Berechnungsgrundlage herangezogen. Die Sondersteuer fiel dementsprechend hoch aus.

Gutachten des Europäischen Gerichtshofs

Hervis, eine der größten Sporthandelsketten in Österreich, betreibt in Ungarn 26 Filialen. Spar, der größte freiwillige Zusammenschluss von Einzelhändlern weltweit, besitzt 191 Standorte in Ungarn und konnte 2012 im Land einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro erwirtschaften. Die gesamte Spargruppe verzeichnete in diesem Jahr eine Umsatzsteigerung von 3,5 Prozent auf 12,6 Milliarden Euro, Hervis hatte jedoch einen Umsatzrückgang um 1,1 Prozent. Der Umsatz von Hervis wird nicht den Ländern entsprechend aufgezeigt, sondern gesamt. Er betrug 2012 rund 440 Millionen Euro. Hervis klagte gegen den Staat Ungarn, zumal nur ausländische Unternehmen die Steuer bezahlten. Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs besagt, dass die ungarische Sondersteuer nicht gegen das Unionsrecht verstoße und auch nicht diskriminierend sei. Für Hervis war die Einschätzung von Juliane Kokott, Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, die das Gutachten erstellte, unverständlich.

Nun müssen Richter sprechen

Das Gutachten ist unverbindlich, der Fall Hervis gegen die Republik Ungarn liegt nun bei den Gerichten. Das Urteil wird in den nächsten drei bis sechs Monaten erwartet. Auch die ungarischen Gerichte sind gefragt, denn ob die Sondersteuer gegen die Mehrwertsteuerrichtlinien der EU verstoße, muss von einem ungarischen Gericht geprüft werden. Den EU-Mitgliedsstaaten ist es verboten, so die Richtlinien, Steuern mit Umsatzsteuercharakter einzuführen. Da die Sondersteuer sich nach dem Umsatz, also nach dem Preis von Produkten richte, zeige sie eindeutig Umsatzsteuercharakter, so die Generalanwältin ergänzend zu ihrem Gutachten. Ungarn war von der Finanzkrise besonders schwer betroffen. Die Europäische Zentralbank musste 2008 an Ungarn einen Swap von fünf Milliarden Euro vergeben. Als auch noch der Markt für die ungarischen Staatsanleihen einbrach, benötigte Ungarn, um einen Staatsbankrott zu verhindern, ein Rettungspaket des Internationalen Währungsfonds in der Höhe von 20 Milliarden Euro, an dem sich auch die Europäische Union beteiligte.

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