Kelber warnt Unternehmen vor Mängeln bei Brexit-Vorbereitungen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Unternehmen in Deutschland gewarnt, die nicht auf einen ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens vorbereitet sind. „Wenn Unternehmen personenbezogene Daten ohne entsprechende rechtliche und vertragliche Vorkehrungen nach Großbritannien transferieren, dann handeln sie gesetzeswidrig“, sagte Kelber dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Die Aufsichtsbehörden könnten dann gezwungen sein, eventuell empfindliche Bußgelder zu verhängen.“

Kelber gab zu bedenken, dass Großbritannien im Falle eines harten Brexits datenschutzrechtlich am 30. März ein Drittstaat ohne jegliche weitere vertragliche Verbindungen mit der EU sei. „Das heißt konkret, es wäre leichter, Daten nach Uruguay zu übermitteln als nach Großbritannien, weil wir mit Uruguay klare Regeln verabredet haben und Uruguay bestimmte Verfahrensweisen im Umgang mit Daten zusichert.“ Rechtlich gesehen wäre Großbritannien gleichgestellt mit Ländern wie Togo. „Der Datenaustausch müsste dann beispielsweise vertraglich über Standardklauseln gerechtfertigt werden, die die Firmen einzeln vereinbaren müssen“, erläuterte Kelber. „Auf ein solches Szenario müssen sich jetzt alle vorbereiten.“ Für lückenhafte Brexit-Vorbereitungen deutscher Unternehmen, wie sie die Bundesbank kürzlich bemängelte, hat Kelber kein Verständnis. „Wir haben schon zum Jahresstart gewarnt, dass das auf die Wirtschaft zukommt“, sagte er. „Es ist keine Sondersituation, sondern klar geregelt, dass Großbritannien dann Drittstaat ist und man spezifische Verträge benötigt, um dorthin Daten zu übermitteln.“ Unternehmen müssten daher „sorgsam“ analysieren, zu wem in Großbritannien sie überhaupt Daten übermittelten. „Das alles kann ein aufwändiger Prozess sein.“

Foto: Fahnen von EU und Großbritannien, über dts Nachrichtenagentur

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert