Kfz-Versicherung wechseln – was gibt es zu beachten?

Wer sich einmal für eine Autoversicherung entschieden hat, bleibt ihr in den meisten Fällen über viele Jahre treu. Dass dies nicht immer clever ist, merkt jeder der sich mit einem Versicherungswechsel beschäftigt. Allerdings sind bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung ein paar Dinge zu beachten.

Zeitpunkt der Kündigung

Grundsätzlich kann man Kfz-Versicherungen immer zum Jahresende kündigen. Da sie allgemein eine Kündigungsfrist von einem Monat haben, bedeutet dies, dass der Autohalter bis spätestens zum 30. November eines jeden Jahres die Möglichkeit hat, eine offizielle Kündigung bei seiner Versicherung einzureichen. Ist dieser Zeitpunkt verstrichen, bleibt noch das Sonderkündigungsrecht. Das greift, beispielsweise wenn sich der Tarif zum Jahreswechsel erhöht oder sich die Vertragsbedingungen ändern. Erfährt der Versicherungsnehmer von diesen Änderungen erst nach dem 30.11. hat er vier Wochen lang die Möglichkeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Erfährt er von einer Beitragserhöhung sogar erst im nächsten Kalenderjahr, kann er die Versicherung rückwirkend zum 31.12. kündigen und wechseln.

Im Schadensfall können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherungsgeber den Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen. Dies gilt, sowohl wenn die Versicherung für den Schaden aufkommt als auch wenn sie letztlich nicht zahlt. Innerhalb von vier Wochen nach Bearbeitung des Schadens kann der Versicherungsnehmer die Versicherung kündigen. Die Schadensfreiheitsklasse würde sich in einem solchen Fall aber auch bei einer neuen Versicherung ändern. Da verschiedene Versicherungen aber unterschiedliche Schadensfreiheitsrabatte anbieten, kann ein Wechsel nach einem Schadensfall trotzdem finanzielle Vorteile bieten.

Bei Neuzulassungen oder Fahrzeugwechseln gelten die Kündigungsfristen von Versicherungen nicht. Mit der Abmeldung des alten Autos bei der Zulassungsstelle endet auch der Vertrag mit der Versicherung. Für ein neues Fahrzeug kann dann jederzeit eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Neue Versicherung gut aussuchen

Bevor man sich für eine neue Versicherung entscheidet, sollte man die verschiedenen Anbieter ausführlich vergleichen. Eine neutrale Recherche im Internet ist ein guter Start. Seiten wie kfz-versicherungen-vergleichen.net bieten Testberichte verschiedener Versicherungen. Wer eine Vorauswahl getroffen hat, kann sich von den in Frage kommenden Versicherungen ein Angebot unterbreiten lassen, um sich schließlich für die passende zu entscheiden. Bei einem Versicherungswechsel profitieren Fahrzeughalter finanziell oft davon, dass für Neukunden spezielle Angebote und Rabatte gelten, auf die Bestandskunden verzichten müssen.

Natürlich sollte man neben dem finanziellen Aspekt auch die Leistungen der einzelnen Versicherungen vergleichen und sich den Vertrag genau anschauen. Besonders drei Dinge gilt es beim Abschluss einer neuen Versicherung zu prüfen:

  1. Ersetzt die Vollkaskoversicherung wirklich immer die Reparaturkosten? Grundsätzlich sollten Autofahrer durch einen Unfall entstandene Reparaturkosten ersetzt bekommen, auch wenn sie den Schaden letztlich gar nicht reparieren wollen. Handelt es sich beim Auto um einen Neuwagen, der bisher immer in einer Markenwerkstatt überholt und repariert wurde, steht dem Halter sogar der Gegenwert auch dieser Kosten zu.
  2. Zahlt eine Teilkasko auch bei Unwetter? Teilkaskoversicherungen zahlen einen bei Unwetter entstandenen Schaden in der Regel nur dann, wenn man dieses anhand der Angaben vom Wetteramt nachweisen kann.
  3. Was passiert bei Falschangaben? Bei vielen Versicherern zahlt man die Prämie in Abhängigkeit der Kilometer, die man im Jahr fährt. Denn es gilt: Wer mehr fährt, zahlt auch mehr. Wer nun die voraussichtliche Kilometerzahl im Vertrag besonders knapp angibt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass er eventuell nachzahlen muss, wenn der Wert über der Angabe liegt. Der Versicherungsschutz geht allerdings nicht verloren.

Hat man sich den Vertrag in Ruhe durchgelesen, steht einem Abschluss nichts mehr im Wege. Ist einem doch etwas entgangen, kann man ja spätestens im nächsten November wieder kündigen.

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