Kosten für Versicherung von Anhängern sollen sinken

Die Kosten für die Versicherung von Anhängern sollen offenbar sinken. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hervor, über den die „Rheinische Post“ (Dienstagsausgabe) berichtet. Künftig soll demnach bei einem Unfall in der Regel allein die Versicherung des Zugfahrzeugs für den Schaden aufkommen.

Seit 2010 gilt eine Doppelhaftung. Demnach müssen sich der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs, also beispielsweise eines Pkw oder einer Sattelzugmaschine, und der Versicherer des Anhängers die Schadenssumme zu je 50 Prozent teilen. Das hatte der Bundesgerichtshof entschieden. In der Folge stieg der Verwaltungsaufwand für die Versicherungen; die Anhängerversicherungen mussten mehr Schäden regulieren. Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie hat die geltende Doppelversicherung von Zugmaschine und Anhänger bei der Anhängerversicherung zu einer Vervielfachung der Prämien geführt. Insbesondere bei Betreibern von Anhängerflotten mit bis zu 7.000 Fahrzeugen hätten sich zusätzliche Kosten von teilweise über zwei Millionen Euro ergeben, so der Verband. Ob die Versicherungsunternehmen künftig die geringeren Verwaltungskosten in Form von niedrigeren Prämien an ihre Kunden weitergeben werden, ist offen.

Foto: Straßenverkehr, über dts Nachrichtenagentur

 

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