Die Pläne der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen für die elektronische Patientenakte verstoßen nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das europäische Datenschutzrecht. Laut Kelber zielt die Koalition darauf ab, die Patientenakte automatisch mit Daten zu füllen, die möglicherweise diskriminierend oder stigmatisierend sein könnten und damit die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen verletzen. Zu diesen Daten gehören Informationen über HIV-Infektionen, psychische Probleme und Abtreibungen.
Kelber erklärte weiter, dass die automatische Befüllung der Patientenakte mit sensiblen Daten eine ernsthafte Bedrohung für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Er warnte davor, dass die Pläne der Regierung wahrscheinlich rechtlich angefochten werden, da sie nicht ausreichend zwischen sensiblen und nicht-sensiblen Daten unterscheiden. Kelber betonte, dass das Projekt ganz gestoppt werden könnte, wenn die Regierungskoalition diese Bedenken nicht ausräumt, was der Sache abträglich wäre.
Kelber empfahl, dass die automatische Befüllung der Patientenakte nur bei nicht sensiblen Daten wie zahnärztlichen oder orthopädischen Behandlungen und medizinischen Notfallinformationen erfolgen sollte. Für alle anderen Daten sollte die aktive Zustimmung des Patienten erforderlich sein. Er schlug vor, dass das Projekt bessere Chancen hätte, rechtlichen Anfechtungen standzuhalten, wenn solche Maßnahmen umgesetzt würden.
Die Frage des Datenschutzes ist im digitalen Zeitalter, in dem die Sammlung und Verarbeitung von persönlichen Daten immer weiter verbreitet ist, immer wichtiger geworden. Die Pläne der Regierung für die elektronische Patientenakte werfen berechtigte Bedenken hinsichtlich des Schutzes sensibler persönlicher Daten auf. Es ist wichtig, dass die Regierungskoalition die Empfehlungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit berücksichtigt und umfassende Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen umsetzt.
Die deutsche Regierung hat kürzlich eine neue Richtlinie angekündigt, die alle gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, automatisch eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten anzulegen, sofern diese nicht aktiv widersprechen. Der oberste Datenschützer des Landes, Ulrich Kelber, hat jedoch Bedenken über die Auswirkungen dieser Politik auf die Privatsphäre der Patienten geäußert.
Kelber argumentierte, dass es viele Versicherte geben wird, die aufgrund von Sprachbarrieren oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, die Akte richtig zu bedienen. Das bedeutet, dass sensible persönliche Gesundheitsdaten in der Datei gespeichert werden, die automatisch für alle anderen Gesundheitsdienstleister sichtbar sind. Dies könnte für die Patienten das Risiko von Diskriminierung oder anderen negativen Folgen bedeuten.
Außerdem kritisierte Kelber den Plan der Koalition, den Krankenkassen Zugriff auf die Abrechnungsdaten zu geben, um Versicherte auf Krebsrisiken oder fehlende Impfungen hinzuweisen. Er warnte, dass dies einen „gläsernen Patienten“ mit erheblichem Diskriminierungspotenzial schaffen würde. Die Krankenkassen könnten diese Informationen nutzen, um Risikopatienten selektiv auszuschließen und diejenigen zu bevorzugen, die mit geringerer Wahrscheinlichkeit eine teure medizinische Behandlung benötigen.
Kelber schlug stattdessen vor, dass eine unabhängige Stelle, wie z. B. der Medizinische Dienst, für die Auswertung der Patientendaten zuständig sein sollte. Dies würde sicherstellen, dass die Vorteile für die Patienten erhalten bleiben, ohne dass die Gefahr einer Diskriminierung besteht. Es ist klar, dass die Frage des Patientenschutzes und des Datenschutzes im Gesundheitswesen ein komplexes und vielschichtiges Problem ist, das sorgfältige Überlegungen und Maßnahmen von allen Beteiligten erfordert. (dts Nachrichtenagentur)
Foto: Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

