Kritiker werfen dem Staat einen unzureichenden Schutz von Prostituierten vor. „Es verstößt gegen das Grundgesetz, wenn es der Staat duldet, dass ein Freier die Frau gegen ihren Willen einseitig für seine Zwecke benutzt“, sagte der Rechtsanwalt und ehemalige Landesverfassungsrichter Ulrich Rommelfanger dem „Spiegel“. In Deutschland ist Prostitution seit 2002 nicht mehr „sittenwidrig“, so regelt es das Prostitutionsgesetz, das 2017 durch das Prostituiertenschutzgesetz ergänzt wurde.
Der Gesetzgeber habe „der Beurteilung der Menschenwürde zu wenig Beachtung geschenkt“, so Rommelfanger. Ein Mensch dürfe niemals als reines „Mittel zum Zweck“ missbraucht werden. Die Gesetze, die den Schutz und die Rechte der Prostituierten gewährleisten sollten, gingen fälschlicherweise davon aus, dass sich alle Frauen selbstbestimmt prostituierten, sagte die Sozialethikerin Elke Mack von der Universität Erfurt.
In den vergangenen 20 Jahren habe es der Gesetzgeber versäumt, diese Annahme zu hinterfragen. „Prostituierte geben ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auf, um einseitig die Wünsche des Freiers zu befriedigen“, so Mack. Experten glauben teilweise, dass sich 60 bis 90 Prozent der Frauen unfreiwillig prostituieren; aus Armut oder weil sie dazu gezwungen werden.
Schätzungen zufolge arbeiten hunderttausende Prostituierte in Deutschland. Angemeldet sind gerade einmal 23.700, nur wenige sind krankenversichert, kaum eine ist sozialversichert. (dts Nachrichtenagentur)
Foto: Prostituierte, über dts Nachrichtenagentur


Ihre Zahlen stammen aus unbelegten Gerüchten. Sie berücksichtigen u.a. nicht die vielen Nebenerwerbs- und Gelegenheitsprostituierten, die einen anderen Hauptberuf haben und deshalb sehr wohl sozialversichert sind. Laut einer Umfrage unter Berliner Studierenden finanzieren 3,7% von ihnen ihr Studium durch gelegentliche Sexarbeit, das sind auf ganz Deutschland hochgerechnet über 100.000. Sie organisieren ihre Treffen meist selbst, ohne dass ein Zuhälter etwas von den Einnahmen etwas abbekommt – und 200 Euro für 1 Stunde Sexarbeit sind eben lukrativer als 200 Euro für 2 Tage an der Supermarktkasse.
Herr Rommelfanger macht einen großen Fehler, indem er Sexkauf und Prostitution in einen Topf wirft. Prostitution ist der Verkauf von sexuellen Handlungen aller Art, also nicht nur Geschlechtsverkehr, sondern z.B. auch erotische Massagen. In vielen Bereichen der Prostitution liegen die Kund*innen völlig passiv auf der Matratze und überlassen sämtliche Aktivitäten den Prostituierten – von einer Benutzung der Prostituierten kann also keine Rede sein und von Gewalt noch weniger.
Zweifellos gibt es auch Prostituierte, die ausgebeutet werden und des Schutzes bedürfen. Herr Rommelfanger gehört aber leider zu denjenigen, die solche Fälle als kennzeichnend für die gesamte Prostitution hinzustellen versuchen mit dem Ziel, Prostitution völlig abzuschaffen – und dazu darf im Interesse der vielen Sexarbeiter*innen, die einfach nur schnelles Geld machen wollen, nicht kommen!