Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem das Namensrecht reformiert werden soll. Künftig dürfen Eheleute auswählen, ob sie einen Doppelnamen haben möchten – und Kinder können im Falle einer Scheidung ihren Familiennamen ändern.
Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem das Namensrecht reformiert werden soll. Künftig dürfen Eheleute auswählen, ob sie einen Doppelnamen haben möchten – und Kinder können im Falle einer Scheidung ihren Familiennamen ändern.