Lambrecht prüft Wiedereinführung von „Befürwortung von Straftaten“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) prüft im Kampf um Hetze im Internet die Wiedereinführung des Straftatbestands „Befürwortung von Straftaten“. Das bestätigte dei Ministerin dem „Mannheimer Morgen“ (Dienstagsausgabe). Innenpolitiker der Union hatten im Oktober in einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) eine entsprechende Initiative gefordert.

Seehofer hat sich hinter den Vorschlag gestellt. „Strafrecht sollte immer ultima ratio – also letztes Mittel – sein“, sagte Lambrecht dem Mannheimer Morgen. „Die Frage ist, ob man bei jemandem, der Straftaten begrüßt, gleich mit dem Strafrecht reagieren muss. Es ist kein Aufruf und keine Beihilfe zur Straftat“, so Lambrecht weiter. „Wir sind in der Prüfung und schauen uns den früheren Straftatbestand ganz genau an.“ Der Straftatbestand „Befürwortung von Straftaten“ ist 1981 abgeschafft worden. Innenpolitiker von CDU und CSU wollen ihn wieder einführen, um härter gegen Hetze im Internet vorgehen zu können.

Foto: Christine Lambrecht, über dts Nachrichtenagentur

 

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