Liechtenstein: Neues CO2-Gesetz ab 1. Dezember

Vaduz – Am 1. Dezember 2013 treten das revidierte CO2-Gesetz sowie die dazugehörige CO2-Verordnung in Kraft. Ein wesentlicher Bestandteil der CO2-Gesetzgebung ist die Weiterführung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Ab dem 1. Januar 2014 wird die CO2-Abgabe von heute 36 auf 60 Franken erhöht. Dies entspricht einem Anstieg von 9,5 auf 16 Rappen pro Liter Heizöl, resp. von 7 auf 12 Rappen pro Kubikmeter Erdgas. Anlässlich einer Informationsveranstaltung des Amtes für Umwelt wurden Unternehmen über die Neuerungen und Handlungsoptionen informiert.

Die CO2-Abgabe ist eine Umweltlenkungsabgabe mit dem Ziel, die Verbraucher von Heizöl und Erdgas zu einem effizienteren Einsatz fossiler Brennstoffe oder zu einem Wechsel hin zu erneuerbaren Energien zu motivieren. Im Unterschied zu einer Steuer werden die Erträge aus der CO2-Abgabe aus der Wirtschaft grösstenteils wieder an die Wirtschaft zurückverteilt. Zusätzlich haben bestimmte Unternehmen gemäss Anhang 4 der CO2-Verordnung die Möglichkeit, verbindliche Verminderungsverpflichtungen einzugehen und sich im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreien zu lassen.

Vor diesem Hintergrund fand am 27. November 2013 eine Informationsveranstaltung statt, die sich im Wesentlichen folgenden Fragen widmete: Welche Kosten verursacht die CO2-Abgabe und welche Möglichkeiten hat ein Unternehmen sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen und damit gleichzeitig energie- und kosteneffizienter zu werden. Auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre konnte eindrücklich aufgezeigt werden, dass in jedem Unternehmen Potenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs schlummern, die nur darauf warten, aufgedeckt zu werden. Anmeldeschluss für die Befreiungsanträge der CO2-Abgabe (rückwirkend für 2013 und 2014) ist der 1. März 2014. Die Präsentationen sowie weiterführende Informationen zur Veranstaltung können auf der Internetseite des Amtes für Umwelt www.aus.llv.li abgerufen werden.

Mit der Änderung des CO2-Gesetzes kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus dem im Jahre 2010 mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag über Umweltabgaben nach. Hiernach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben in sein Landesrecht. Dementsprechend wird der Voll-zug der neuen CO2-Vorschriften zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen.

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