Liechtenstein schafft Voraussetzungen für Handelsregister BRIS

Am 3. März 2020 hat die liechtensteinische Regierung den Bericht und Antrag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts verabschiedet. Die Vorlage dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine europaweite Verknüpfung der Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister vorsieht.

Um den Europäischen Wirtschaftsraum zu stärken, haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat das gemeinsame Europäische System der Registervernetzung – das sogenannte „Business Registers Interconnection System“, kurz BRIS – geschaffen. Darin integriert sind die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das Europäische Justizportal. BRIS erleichtert zum einen den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen, zum anderen ermöglicht das System in bestimmten Fällen – wie bei einer grenzüberschreitenden Fusion – eine automatische Kommunikation zwischen den Registern der EWR-Mitgliedstaaten.

Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag wird die Gesetzesgrundlage geschaffen, um die entsprechende EU-Richtlinie in Liechtenstein umzusetzen. Es wird aber keine zentrale Registerdatenbank auf europäischer Ebene geschaffen. Künftig sind lediglich bestimmte Informationen nicht mehr nur über das bestehende nationale Handelsregister bzw. den Firmenindex abrufbar, sondern auch über das Europäische Portal. Konkret handelt es sich dabei um Angaben über Aktiengesellschaften, Europäische Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im EWR, die bereits heute öffentlich zugänglich sind.

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