Ministerien wollen verkürzte Abschreibungszeiten für digitale Güter

Der Wertverlust von Computern und Smartphones soll schneller steuerlich geltend gemacht werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will damit der immer schnelleren technologischen Entwicklung Rechnung tragen, durch die Geräte bereits nach wenigen Jahren veraltet sind und ersetzt werden müssen, schreibt die „Heilbronner Stimme“ (Samstagsausgabe). Zurzeit laufen Verhandlungen zwischen Altmaiers Wirtschafts- und dem Bundesfinanzministerium.

„Da sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland verlangsamt hat, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Abschreibungstabellen zugunsten digitaler Innovationsgüter zu überarbeiten“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums der Zeitung. Das würde auch die Investitionen mittelständischer Unternehmen unterstützen. „Im Laufe der Zeit haben sich die Innovationszyklen immer weiter verkürzt“, erklärte der Sprecher weiter. „Daher ist es sinnvoll, die in den Abschreibungstabellen festgelegte Abschreibungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter entsprechend zu verkürzen und zu vereinheitlichen.“ Der Vorstoß fußt auf einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien: Sie sieht eine Überprüfung vor, ob die Abschreibungstabellen „zugunsten digitaler Innovationsgüter“ überarbeitet werden sollten. Dies soll sich nun sowohl auf Hard- als auch auf Software erstrecken, sagte der Sprecher. Das Bundesministerium der Finanzen teilte teilte der Zeitung mit, die Überlegungen hierzu seien noch nicht abgeschlossen. „Insbesondere bedarf es entsprechender Definitionen und Abgrenzungskriterien von digitalen Innovationsgütern.“ Zu Jahresbeginn hatte DIHK-Präsident Eric Schweitzer neue Abschreibungsregeln als Beitrag zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen gefordert. Nun ist er mit dem Fortschtritt nicht ganz zufrieden. „Angesichts der strukturellen Herausforderungen und der aktuellen konjunkturellen Abschwächung sollte jetzt schnell gehandelt werden“, sagte er in der „Heilbronner Stimme“. „Langwierige Detaildiskussionen um die richtige Abgrenzung der relevanten Investitionen gilt es zu vermeiden.“ Wirtschaft 4.0 mache zusätzliche Investitionen in den Unternehmen erforderlich, zugleich müssten vorhandene Geräte schneller abgeschrieben werden. „Doch all das geschieht bislang mit den technologiebedingt veralteten Vorgaben aus dem Jahr 2001.“ Schweitzer forderte zeitlich begrenzte pauschale Verkürzung aller Abschreibungszeiträume. Das brächte den Unternehmen zeitnah notwendige Entlastungen und verschaffte den Finanzbehörden die Zeit, um die entsprechenden Tabellen neu aufzustellen. „Dabei sollte dann auch eine regelmäßige Aktualisierung – etwa spätestens alle fünf Jahre – festgelegt werden.“ Die Abschreibungsfristen werden vom Bundesfinanzministerium in den sogenannten Afa-Tabellen (Afa = Absetzung für Abnutzung) festgelegt. Demnach dürfen derzeit Personalcomputer, Laptops und Notebooks sowie Drucker, Bildschirme oder Scanner über drei Jahre abgeschrieben werden, Großrechner über sieben Jahre. Mobilfunkendgeräte – also Smartphones und Tablets – werden fünf Jahre lang abgeschrieben. Software ist derzeit nicht aufgeführt.

Foto: Zwei Männer surfen im Internet, über dts Nachrichtenagentur

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert