Möglicher harter Brexit alarmiert Datenschützer

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar sieht einen möglichen ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens mit Sorge. Ab Ende März sei bei einem harten Brexit der Datentransfer mit Großbritannien für viele Unternehmen in Europa „massiv infrage gestellt“, sagte Caspar dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). „Hier droht der Rückfall in einen datenschutzrechtlichen Naturzustand.“

Das heißt, in ein Stadium ohne eindeutige datenschutzrechtliche Regulierung. Hintergrund ist, dass Großbritannien ohne einen Brexit-Vertrag datenschutzrechtlich als Drittland eingestuft würde. Die seit 25. Mai 2018 europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht in solchen Fällen für die Datenübermittlung strenge Vorgaben vor. Verlangt wird ein Datenschutzniveau, welches europäischen Standards im Wesentlichen gleichwertig ist. Als sichere Drittländer in dieser Hinsicht gelten etwa Uruguay, Japan oder die USA, denen die EU-Kommission per „Angemessenheitsbeschluss“ ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt hat. Eine solche Vereinbarung gibt es zwischen der EU und Großbritannien bislang nicht. Caspar sagte dazu: „Unternehmen sollten bereits heute darauf reagieren, indem sie wirksame Übermittlungstatbestände schaffen oder ihre Daten künftig anderweitig verarbeiten.“ Gleichzeitig versicherte er, dass die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzausschuss die Thematik „mit großer Priorität im Blick“ hätten und hierzu weitere Informationen geben würden.

Foto: Fahne von Großbritannien, über dts Nachrichtenagentur

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