Lange wurde diskutiert und verhandelt, bis endlich der erste Teil des EU-Gesetzes zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz, das auch als „KI-Gesetz“ bekannt ist, soll sicherstellen, dass der Einsatz von KI-Systemen in Europa den höchsten ethischen Standards entspricht und die Rechte der Bürger geschützt werden.
Die Regelungen des Gesetzes werden schrittweise umgesetzt. Zunächst werden besonders riskante Anwendungen von KI, wie zum Beispiel in Bereichen der Strafverfolgung oder der Kreditvergabe, stärker reguliert. Hier müssen KI-Systeme bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen und ihre Entscheidungen erklärbar sein, damit Bürger nachvollziehen können, wie es zu einer Entscheidung kam.
In einem zweiten Schritt sollen dann auch weniger riskante KI-Anwendungen, wie beispielsweise intelligente Assistenten oder Empfehlungssysteme, in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Ziel ist es, den Einsatz von KI in Europa so zu gestalten, dass er den Menschen dient und nicht schadet.
Das KI-Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Nutzung Künstlicher Intelligenz. Es zeigt, dass Europa entschlossen ist, die Chancen neuer Technologien zu nutzen, dabei aber auch die Risiken im Blick zu behalten und die Rechte und den Schutz der Bürger an erste Stelle zu stellen.
