Wasserrechte: nach Öffnung klagen?

Wasserrechte: nach Öffnung klagen?

Wasserrechte: nach Öffnung klagen?Bern – Weil der Verdacht besteht, dass die Vergabe von Wasserrechten an den heimischen Versorger EDP in Portugal nicht korrekt verlief, hat die EU das Land geklagt. Angeblich wurde EDP gegenüber anderen Konkurrenten bei der Vergabe der Konzessionen im Wert von 759 Millionen Euro begünstigt. Die Schweiz und die EU verhandeln derzeit über eine Öffnung. Noch gilt es jedoch einige Punkte zu klären, zumal die EU ihre Beihilfevorschriften auch in der Schweiz umsetzen möchte. Die Vergabe von Wasserrechten würde in diesem Fall nach einer Öffnung auch in den einzelnen Kantonen nach internationalen Richtlinien erfolgen müssen. Die Kantone teilten bisher die Wasserrechte unter den öffentlichen Versorgern auf, ohne Rücksicht auf ausländische Konkurrenten. Mit dieser Handhabung wäre nach einer Öffnung endgültig Schluss.

Monopole würden geknackt

Ein Aufbrechen der bisher monopolistischen Strukturen wäre der Preis für die energiewirtschaftliche Öffnung der Schweiz, in der kein Gesetz Begünstigungen in der staatlichen Wirtschaft verbietet. Doch auch die Steuerfrage stellt ein Problem dar. Zahlreiche Schweizer Stromversorger zahlen keine bis wenig Steuern. Dadurch seien die öffentlichen Unternehmen gegenüber privaten oder ausländischen Stromfirmen im Vorteil, erklärt Urs Meister von der Avenir Suisse. Die Steuererleichterungen will die EU jedoch nicht akzeptieren. Wenn die EU ihre Beihilfsvorschriften in der Schweiz durchsetzen kann, müssten etwa öffentlich-rechtliche Versorger in Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Im Kanton Zürich wird vom kantonalen Versorger EKZ die Steuerfreiheit an die Stromkunden durch die Ausschüttung eines jährlichen Bonus weitergegeben. Allein im vergangenen Jahr betrug die Ausschüttung insgesamt 36 Millionen Franken. Laut EKZ würde aufgrund der steuerlichen Belastung von 20 Prozent der Bonus fallen.

Politische Konsequenzen

Nicht nur die steuerliche Belastung löst Bedenken an dem diskutierten Abkommen aus, sondern auch die politischen Konsequenzen. Solange ein Versorger eine öffentlich-rechtliche Institution darstellt, hat das jeweilige Kantonsparlament einen direkten Einfluss. Nach einer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft wird der Versorger zum unabhängigen, eigenständigen Unternehmen, das sich jeglichen Einfluss entziehen kann. «Das ist eine Top-down-Politik. Von oben wird ¬gesteuert, was erlaubt ist und was nicht. In der Schweiz ist quasi erlaubt, was das Volk akzeptiert», sagt Lorenz Bösch, interimistischer Generalsekretär der kantonalen Energiedirektorenkonferenz. «Will die EU, dass die Schweiz generell die Beihilferegelung übernimmt, geht das zu weit.» Die Kantone seien skeptisch, erklärt er. Ob ein vertretbarer Weg gefunden werden könne, der auch innenpolitisch abgestützt sei, wäre fraglich. Die Problematik sei nicht einfach, da sich auch zwischen den Kantonen große Gräben befänden. Eine gemeinsame Linie wäre nur schwer zu finden.

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