Staatsrechtler uneins über „Prüffall“-Erklärung zur AfD
Dass der Bundesverfassungsschutz die AfD öffentlich zum „Prüffall“ erklärt hat, ist unter Staatsrechtlern umstritten. Die Behörde sei „zur Öffentlichkeitsarbeit befugt, auch außerhalb der jährlichen Verfassungsschutzberichte“, sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). „Die Erklärung zum Prüffall dürfte von Paragraf 16 des Bundesverfassungsschutz-Gesetzes gedeckt sein, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte gegeben […]








